Prozess:Kuhglocken in Holzkirchen dürfen weiter bimmeln

  • Das Oberlandesgericht München hat die Klage eines Anwohners zurückgewiesen, der sich über zu laute Kuhglocken beschwert hatte.
  • Er und seine Ehefrau hatten bereits mehrmals getrennt gegen eine Landwirtin geklagt, die Kühe auf einer angrenzenden Weide hat.
  • Der Streit dauert inzwischen schon mehr als fünf Jahre an.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Mittwoch die Klage eines Anwohners zurückgewiesen, der sich seit Jahren von den Glocken der Kühe auf einer angrenzenden Weide gestört fühlt. Er wollte gerichtlich ein Ende des Geläutes erreichen. Der Streit dauert inzwischen seit fünf Jahren an.

Die Vorinstanz hatte die Klagen des Mannes und seiner Frau insbesondere wegen eines Vergleiches abgewiesen, den der Mann mit der Bäuerin im September 2015 geschlossen hatte. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Das Ehepaar hatte trotz des Vergleichs geklagt, da der Kompromiss nach seiner Auffassung kaum Entlastung brachte.

Im Sommer 2017 entschloss sich der Kläger zu weiteren rechtlichen Schritten und klagte gegen Bäuerin und Gemeinde. Das Ziel: Die Wiese vor seinem Haus darf nicht mehr zur Weidehaltung genutzt werden. Argumente führt er mehrere ins Feld. Wegen des anhaltenden Lärms litten er und seine Frau unter Schlaflosigkeit und Depressionen. Die vom Kuhdung angelockten Weidestechfliegen könnten Krankheiten übertragen. Der durch die Kühe hervorgerufene Wertverlust seines Hauses summiere sich auf rund 100 000 Euro. Und: Die Glocken seien Tierquälerei.

Bäuerin Regina Killer wähnte sich indes mitten in einem Kulturkampf, den sie aber auf keinen Fall verlieren wollte. "Es geht um unsere Traditionen", sagt sie unbeirrt, "wenn es so weitergeht, ist Bayern am Ende."

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