Kommentar:Wieder nur ein Reförmchen

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Umweltminister Thorsten Glauber geht mit dem Skandal im Allgäu transparent um. Dennoch muss die Lebensmittelkontrolle in Bayern grundlegend umgebaut werden

Von Christian Sebald

Anfang Januar 2016 hat es der Bayerische Oberste Rechnungshof der Staatsregierung ins Stammbuch geschrieben: Wenn sie eine effiziente Lebensmittelüberwachung haben will, muss sie die Kontrolle der vielen Tausend Lebensmittelbetriebe und Bauernhöfe von den 71 Landratsämtern in Bayern abziehen - und einer oder zwei personell und technisch gut ausgestatteten Zentralbehörden übertragen. So lautete das Fazit aus dem Skandal um die mit Salmonellen kontaminierten Eier der Firma Bayern-Ei. Was tat die Staatsregierung? Sie folgte dem ORH bestenfalls zur Hälfte.

Zwar gründete sie die zentrale Kontrollbehörde Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen (KBLV) und überführte 600 Lebensmittel- und landwirtschaftliche Großbetriebe in deren Zuständigkeit. Aber bei der Überwachung der zigtausend anderen großen oder mittleren Betriebe und Bauernhöfe blieb alles beim Alten. Für sie sind weiter die Lebensmittelkontrolleure und Amtstierärzte an den Landratsämtern zuständig.

Deshalb ist die neuerliche Reform der Lebensmittelüberwachung und des Veterinärwesens, die Umweltminister Thorsten Glauber (FW) jetzt plant, wieder nur ein Reförmchen. Niemand will Glauber den guten Willen absprechen. Er agiert schnell und transparent. Und natürlich marschiert er in die richtige Richtung, wenn er weitere 85 landwirtschaftliche Großbetriebe in die Zuständigkeit der KBLV überführt. Aber schlimme Missstände wie auf dem Milchviehhof in Bad Grönenbach gibt es nicht nur auf Schmuddelhöfen, sondern auch in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben, die auch künftig durch das neue Raster fallen.

Man muss sich nur die Skandale ansehen, welche die Soko Tierschutz seit 2013 beinahe Jahr für Jahr aufdeckt. Sie betreffen sogar Musterbetriebe. Einen echten Fortschritt in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen wird es daher nur geben, wenn der Freistaat endlich die vom ORH geforderte Zentralbehörde einrichtet und sie entsprechend ausstattet.

© SZ vom 26.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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