Kommentar:Freiwilligkeit ist Augenwischerei

Soll eine so lebensnotwendige Ressource wie Wasser nachhaltig geschützt werden, braucht es Gesetze und Verordnungen

Von Christian Sebald

Helmut Brunners Bemühen um einen besseren Grundwasserschutz in allen Ehren, aber der neue Wasserpakt, den der Landwirtschaftsminister demnächst mit Umweltministerin Ulrike Scharf, dem Bauernverband und zehn weiteren mehr oder minder bedeutsamen Organisationen besiegelt, ist Augenwischerei. Denn mit seinem neuen Wasserpakt hält der Freistaat einmal mehr beim Schutz der lebensnotwendigen Ressource Wasser das Prinzip Freiwilligkeit hoch, statt endlich auf Gesetze und Verordnungen zu setzen. So lassen sich aber weder das Grundwasser, noch Seen und Flüsse wirksam vor Nitrat oder anderen Schadstoffen aus der Landwirtschaft schützen.

Wer das nicht glaubt, der muss sich nur die Bilanz des Bündnisses zum Flächensparen anschauen. Das Flächenspar-Bündnis stammt aus dem Jahr 2003 und hat 52 Mitglieder, darunter die Baubranche, die Architekten und Ingenieure, die Grundbesitzer und viele andere. Es hat ein Aktionsprogramm und eine "Best-Practice-Sammlung". Es veranstaltet mit schöner Regelmäßigkeit sein Flächenspar-Forum. Das Problem ist nur: Der Erfolg ist null. Mit aktuell 13,1 Hektar am Tag ist der Flächenfraß in Bayern weiter auf Rekordniveau, es gibt keinerlei Anzeichen, dass sich daran so schnell etwas ändern wird.

Irgendeinmal wird es auch die Staatsregierung verstehen müssen: Mit der Freiwilligkeit, so schade das ist, ist ein wirklicher Schutz von so essenziellen Lebensgrundlagen wie Wasser, Grund, Boden und anderen mehr nicht möglich. Dazu braucht es als allererstes "starke Leitplanken", wie Gesetze und Verordnungen auf Neudeutsch heißen. Deshalb ist es richtig, dass sich der Gemeindetag und sein Präsident Uwe Brandl dem Wasserpakt verweigert haben. Für den Schutz des Wassers ist die Zeit der Freiwilligkeit abgelaufen.

© SZ vom 09.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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