Kommentar:Fadenscheinige Absage

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Natürlich steht es jedem Verband frei, sich an einem Volksbegehren zu beteiligen, auch an dem zur Rettung der Bienen. Doch wie der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz argumentieren, sich nicht an der ÖDP-Initiative zu beteiligen, ist durchsichtig

Von Christian Sebald

Jeder Bürger, jeder Verband und jede Partei haben das Recht, bei dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" mitzumachen oder eben nicht. Das gilt selbstverständlich auch für den Bund Naturschutz (BN) und den Landesbund für Vogelschutz (LBV). Und es gilt natürlich auch dann, wenn man meint, das Volksbegehren sollte bei Bayerns größten Umweltverbänden eigentlich offene Türen einrennen, weil sie das Insektensterben schon zu Zeiten angeprangert haben, als es noch nicht in den Medien war. Dennoch ist die Absage von BN und LBV an die Initiative der ÖDP fadenscheinig. Es sind die Gründe der Absage, die einen an den beiden Verbänden zweifeln lassen. BN und LBV spielen darin die EU-Politik gegen die des Bundes und die des Freistaats in einer Art und Weise aus, dass man sich nur so die Augen reibt. Natürlich können die ÖDP und ihre Partner mit ihrem Volksbegehren nicht die monströsen Folgen der EU-Agrarpolitik auf die Natur rückgängig machen. Das ist aber auch nicht ihr Anspruch. Natürlich müsste die Bundesregierung den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich neu ausrichten, wenn die heimische Flora und Fauna eine Zukunft haben sollen. Das stellen die ÖDP und ihre Partner aber auch nicht in Abrede. Mit ihrem Volksbegehren fordern sie einzig und allein, dass die Staatsregierung sich mit einem ganzen Bündel Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich gegen den weiteren Verlust an Flora und Fauna stemmt. Zum Beispiel mit einem landesweiten Biotopverbund, den alle Fachleute für nötig halten und den - nebenbei gesagt - BN und LBV ja ebenfalls seit Jahren fordern.

Man könnte jetzt allerlei Spekulationen darüber anstellen, was den BN und den LBV zu einer derart schrägen Argumentation treibt. Viel wichtiger freilich ist, dass der Erfolg des Volksbegehrens erst einmal nicht von der Unterstützung der beiden Verbände abhängt. Sondern davon, dass sich möglichst viele Wahlberechtigte per Unterschrift zu ihm bekennen. Und zwar gleich, ob sie nun dem BN und dem LBV angehören oder eben nicht.

© SZ vom 29.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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