Klage gegen AOK Schweinfurt:Wackliges Gutscheinmodell

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Präzisionsarbeit: Zahnersatz kann teuer werden, vor allem, wenn Patienten mehr als Standard wollen. (Foto: Markus Scholz/dpa)

Ein blendendes Lächeln für wenig Geld: Damit warb die AOK Schweinfurt. Doch auf ihre Gutscheine für den Zahnersatz warteten die Mitglieder vergeblich. Von vielen Seiten hagelt es jetzt Klagen.

Von Theo Müller, Bad Kissingen/München

Ebenmäßige Zähne, kräftiger Biss, makelloses Lächeln: Es gibt Patienten, die den Gegenwert eines Mittelklasse-Autos in die Reparatur ihres Gebisses investieren. Wer nicht genügend Geld hat, muss sich mit Metallersatz begnügen, der sich aus den Festzuschüssen der Krankenkassen finanzieren lässt.

Unter diesen Bedingungen war das Angebot, das die Schweinfurter AOK-Direktion ihren Versicherten im Jahr 2012 machte, äußerst verlockend. In ihrem Mitgliedermagazin warb die Kasse für hochwertigen vollkeramischen Zahnersatz. Versicherte aus der Region sollten Brücken und Kronen ganz ohne oder nur mit einem sehr geringen Eigenanteil beziehen können.

Die Schweinfurter AOK war einen "Selektivvertrag" mit einem einzelnen Fertigungsbetrieb eingegangen, der Toptech Dentallabor GmbH aus Bad Kissingen. Später, so der Plan, würde der Vertrag auf den ganzen Freistaat ausgedehnt. Von überall her hätten Versicherte dann Gutscheine anfordern können, mit denen die Zahnärzte Billigzähne aus Unterfranken bestellt hätten.

Doch umgesetzt wurde die Kooperation nie: Die Zentrale der AOK Bayern wies die Direktion in Schweinfurt Anfang 2013 an, den Vertrag wieder aufzukündigen. Laut Spiegel Online hatte die Nordbayerische Zahntechniker-Innung (NBZI) bei der Kasse interveniert. Auf ihre Gutscheine warteten AOK-Mitglieder vergebens.

Kein Problem mit Billigangeboten

Wollte hier eine Lobby-Organisation ihre Pfründe auf Kosten der AOK-Versicherten verteidigen? Bei der Innung weist man diesen Vorwurf entschieden zurück. Mit Billigangeboten aller Couleur habe man gar kein Problem. Dass aber eine Krankenkasse Gutscheine eines bestimmten Labors verteile, sei ein Verstoß gegen geltendes Sozialrecht.

"Die AOK könnte auch gleich Gutscheine für Sepplhosen verschicken", schimpft Guido Braun, Kämmerer und Vorstandsmitglied der NBZI. Branchenkenner vermuten, dass die Schweinfurter AOK eher blauäugig in den Deal hineinstolperte. Ingrid Uhl, Inhaberin des geschassten Labors, kann sich das nicht vorstellen. "Die AOK hat uns mehrfach versichert, dass der Vertrag intern rechtlich auf Herz und Nieren geprüft wurde, bevor er unterschrieben wurde", sagt sie.

Die AOK selbst möchte sich unter Verweis auf die laufende juristische Klärung nicht äußern. Die Kasse gerät von allen Seiten unter juristischen Druck: Bereits seit 2012 ist eine Klage der NBZI am Landessozialgericht München anhängig. Sie will letztgültig festgestellt wissen, dass das Gutscheinmodell rechtswidrig gewesen wäre. Noch brisanter wird die Klage ausfallen, die Toptech-Anwälte in den kommenden Wochen einreichen wollen. Es geht ihnen um Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe, denn entsprechende Gewinne seien zu erwarten gewesen, hätte die AOK die Vereinbarung bayernweit umgesetzt.

Bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem bayerischen Gesundheitsministerium, legt man Wert darauf, dass die AOK den Vertrag in eigener Regie kündigte: "Das Ministerium begrüßt es ganz allgemein, wenn Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von ihrer Möglichkeit zum Abschluss von Selektivverträgen Gebrauch machen." Versicherte müssen aber nicht auf billigen Zahnersatz verzichten. Patienten können ihren Zahnarzt bitten, bei einem entsprechend günstigen Anbieter zu bestellen.

© SZ vom 12.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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