Gericht:Eltern streiten über Namen für ihren Sohn

Ein getrennt lebendes Elternpaar hat sich vor Gericht über den Namen für sein Kind gestritten. Es ging um die Frage, welchen zweiten Vornamen und welchen Nachnamen der neugeborene Sohn tragen soll. Das Paar hatte sich noch vor der Geburt getrennt. Der Mann hat indische Wurzeln und wollte, dass diese im Nachnamen seines Kindes zu erkennen sind. Doch der Junge lebte im Haushalt der Frau, zusammen mit einer Halbschwester.

Das Amtsgericht in Regensburg entschied daher, dass das Kind den Nachnamen der Mutter erhalten soll, der Vater aber über den zweiten Vornamen entscheiden darf. Das Wichtigste sei in jedem Fall, was das Beste für das Kind ist. Das Oberlandesgericht in Nürnberg hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte (Az. 10 UF 838/18). Der Vater zog daraufhin seine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts zurück. Auf den ersten Vornamen hatten sich die Eltern übrigens einigen können: Es ist ein klassischer deutscher Name - welcher genau, wollte der Gerichtssprecher nicht sagen.

© SZ vom 08.11.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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