Freispruch für Max Strauß:Es konnte kein anderes Urteil geben

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Acht Monate hat der Prozess gegen Max Strauß in Augsburg gedauert. Jetzt hat das Gericht den Politiker-Sohn freigesprochen - zu Recht. Ein Kommentar von Hans Holzhaider

Hans Holzhaider

Max Strauß wurde freigesprochen, und das zu Recht. Nach achtmonatiger Beweisaufnahme, die das Gericht mit außerordentlicher Akribie durchgeführt hat, konnte es kein anderes Urteil geben.

Freude über den Freispruch: Max Strauß in den Armen seiner Schwester Monika Hohlmeier. (Foto: Foto: Reuters)

Der Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten hat von den Schmiergeldern, die der Lobbyist Karlheinz Schreiber auf einem Schweizer Konto mit der Tarnbezeichnung "Maxwell" gebunkert hat, keine einzige Mark in die Hand bekommen. Das ist keine Vermutung, keine Auslegung von Indizien zugunsten des Angeklagten. Das ist eine gesicherte Tatsache.

Man muss kein Steuerjurist sein, um zu einer einfachen Schlussfolgerung zu kommen: Geld, das man nicht hat, muss man auch nicht versteuern.

Man kann sich fragen, warum es zwölf Jahre gedauert hat, bis dieser schlichte Sachverhalt nun auch von einem Gericht festgestellt wurde. Sicher - das Labyrinth von Tarnfirmen, Briefkastengesellschaften, Rubrikkonten, Kreuz- und Querüberweisungen, das Karlheinz Schreiber um seine dunklen Geschäfte errichtet hat, musste in langwieriger Arbeit entschlüsselt werden.

Der Freispruch für Max Strauß ist kein Freispruch für das System von Schmiergeld und Bestechung, in das Schreiber Politiker, Beamte und Manager verstrickt hat. Zwei Thyssen-Manager und der Ex-Staatssekretär Holger Ludwig Pfahls wurden verurteilt, und sie wurden zu Recht verurteilt. Sie haben Geld von Schreiber genommen und nicht versteuert. Aber schon im ersten Prozess gegen Max Strauß, der mit einer Verurteilung zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis endete, war klar geworden: Der Fall Strauß liegt anders.

Dieser Einsicht hat sich die 10. Strafkammer des Augsburger Landgerichts damals verschlossen. Dafür hat sie die Quittung vom Bundesgerichtshof bekommen, der das Ersturteil in einer bemerkenswert schroffen Entscheidung aufhob.

Die 9. Strafkammer unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Prexl hat die Dinge jetzt zurechtgerückt. Die Staatsanwaltschaft wäre gut beraten, dieses wohlbegründete Urteil zu akzeptieren.

© Hans Holzhaider ist Gerichtsreporter der Süddeutschen Zeitung.< - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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