Fälschung:Schreiben untersagt Hilfe für Flüchtlinge

Wegen einer offenbar gefälschten Dienstanweisung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Verleumdung. In dem Schreiben, das im Internet kursiert, werden BRK-Mitarbeiter aufgefordert, Asylbewerber ohne erfolgreich abgeschlossenes Asylverfahren nicht zu behandeln oder zu transportieren, solange keine akute Lebensgefahr bestehe. Das Schreiben erweckt den Anschein, als wäre es vom BRK-Geschäftsführer des Kreises Neustadt/Aisch, Ralph Engelbrecht, unterzeichnet. Es fordert dazu auf, sich auf keine "Diskussionen mit Asylanten einzulassen", weil es angeblich wiederholt zu Angriffen auf Rettungsdienstpersonal gekommen sei. Engelbrecht äußert sich in einer Erklärung entsetzt über das "gefälschte Schreiben". Das BRK helfe jedem, der Hilfe benötige, "unabhängig seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Hautfarbe oder seines Vermögens".

© SZ vom 22.08.2015 / prz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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