Corona:Bayern lässt die Masken im ÖPNV fallen

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Die Gesichtsmaske ist eines der Symbole der Corona-Pandemie. In Bayern fällt die Maskenpflicht nun im öffentlichen Personennahverkehr. Die Neuerung ist auch Ergebnis politischer Ränkespiele.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

München (dpa) - Eine der letzten Bastionen im Kampf gegen die Übertragung von Corona-Infektionen ist gefallen: Bayern schafft vom 10. Dezember an als eines der ersten Bundesländer die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr ab. Diese sei aufgrund der aktuellen stabilen Infektionslage nicht mehr angemessen und zum Schutz vor Corona nicht mehr verhältnismäßig, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Dienstag nach dem Beschluss im Kabinett. Zum Schutz vor anderen Erkrankungen wie Influenza oder dem RS-Virus sei eine Maskenverpflichtung aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Ab dem 10. Dezember gibt es somit nur noch eine Empfehlung zum Tragen der Masken in Bus und Bahn. In Fernverkehrszügen ist die Maske dagegen weiterhin verpflichtend. Auch Sachsen-Anhalt entschied sich am Dienstag für den Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV. In anderen Bundesländern sollen die entsprechenden Verordnungen erst noch auslaufen - in Schleswig-Holstein etwa zum Jahresende, in Hessen im April. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten am Montag keinen einheitlichen Kurs für die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gefunden - die Folge ist erneut ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen.

Der Vorschlag für die Abschaffung in Bayern stammte von Gesundheitsminister Klaus Holetschek und basiere auf einer Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (beide CSU). In Bayern seien die Corona-Infektionszahlen seit langem am niedrigsten in ganz Deutschland, beim Vorgehen orientiere man sich am Beispiel Österreichs. Künftig gelte verstärkt die Eigenverantwortung. Treibende Kraft sollen innerhalb der Staatsregierung aber die Freien Wähler gewesen sein.

SPD-Politiker in Bund und Land kritisierten die Entscheidung. Es gebe keine vernünftige Begründung, denn die Lage in den Kliniken und Arztpraxen sei alles andere als entspannt, die Inzidenzen hätten schon lange keine Aussagekraft mehr“, bemängelte die bayerische SPD-Gesundheitspolitikerin Ruth Waldmann. Das Robert Koch-Institut empfehle weiter die Maske. „Es geht offenbar mehr um Symbole auf dem politischen Basar zwischen CSU und Freien Wählern und um das Motto: „Hauptsache gegen Berlin““, sagte Waldmann.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Ich bin einfach nicht davon überzeugt.“ Er verwies auf die Probleme mit dem RS-Virus und eine bevorstehende, ansteckendere Virusvariante bei Corona. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dagegen begrüßte die Lockerung in Bayern und Sachsen-Anhalt. „Hoffe, dass dieser Entschluss bald auch bundesweit Schule macht“, schrieb Lindner auf Twitter. Zustimmung kam auch vom Verband der Verkehrsunternehmen.

Zum Schutz vor der Übertragung von Infektionen mit dem Coronavirus hatte Bayern wie auch andere Bundesländer im April 2020 das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in der Öffentlichkeit beschlossen. Mit dem Abklingen der Zahl der schweren Corona-Erkrankungen wurde die Pflicht schrittweise zurückgenommen. Der Öffentliche Nahverkehr, wo es häufig zu Gedränge in Bussen und Bahnen und Körperkontakten unter Fahrgästen kommt, ist bisher noch eine der letzten öffentlichen Situationen, in denen Masken in Bayern vorgeschrieben sind.

Die Maskenpflicht im Personennahverkehr war immer wieder Streitpunkt in der öffentlichen Debatte, auch in der Landespolitik. Zuletzt hatten sich die Freien Wähler vehement für die rasche Abschaffung eingesetzt und auf die Freiwilligkeit für die Bürger gepocht. Mediziner sind dagegen der Ansicht, die Maskenpflicht sollte bleiben oder sogar ausgeweitet werden, da das Bedecken von Mund und Nase nicht nur gegen die Übertragung von Coronaviren schützt, sondern auch gegen andere Viruserkrankungen, etwa die derzeit kursierenden Influenza-Viren oder das RS-Virus bei Kindern.

Söder hatte bereits vor Wochen als denkbare Zeitpunkte zuletzt Mitte Dezember oder Anfang des nächsten Jahres genannt - vorausgesetzt, dass die Corona-Zahlen „halbwegs stabil“ bleiben und es bis dahin keine neuen Mutationen gebe. Da am 9. Dezember die aktuelle Fassung der bayerischen Infektionsschutzverordnung ausläuft, in der bisher auch die Maskenpflicht im Nahverkehr geregelt ist, war eine Neuregelung notwendig.

Während die Bundesländer über eine Maskenpflicht im Nahverkehr selbst entscheiden können, ist für den Fernverkehr der Bund zuständig. Nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz des Bundes gilt dort die Maskenpflicht noch bis April 2023. Die bayerische Staatsregierung kritisiert seit längerem, dass die Maskenpflicht im Flugzeug zwar abgeschafft wurde, dass sie im Fernverkehr aber nach wie vor gilt.

© dpa-infocom, dpa:221206-99-797388/5

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