Landgericht Bayreuth:Keine Beweise für Raubmord an Rentner

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Das Landgericht Bayreuth musste den Prozess um den Mord an einem Rentner neu aufrollen, konnte dem Angeklagten die Tat aber nicht nachweisen. (Foto: Daniel Karmann/picture alliance/dpa)

Der Angeklagte war schon zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof entschied, dass der Prozess neu aufgerollt werden muss. Nun ist klar: Die Tat kann dem Mann nicht nachgewiesen werden.

Ein Rentner wird in seinem eigenen Haus ausgeraubt und stirbt - doch für seinen Tod kann aus Mangel an Beweisen niemand belangt werden. Das Landgericht Bayreuth verurteilte den Angeklagten am Freitag nur wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, unterlassener Hilfeleistung und unerlaubten Waffenbesitzes. Er muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

"Der Strafkammer ist bewusst, dass das Ergebnis für manche unbefriedigend ist", räumte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn ein. Der 88-Jährige sei gestorben und "es wird keiner für seinen Tod verantwortlich gemacht." Mehr als eine Stunde lang begründete er die Entscheidung.

Wann der Täter zugeschlagen hat, lässt sich nicht nachweisen

Aus Sicht des Gerichts verschafften sich der Angeklagte und sein Mittäter kurz vor Ostern 2017 unter einem Vorwand Zutritt zum Haus des Rentners. Sie wollten ihn heimlich bestehlen und keine Gewalt anwenden, zeigte sich der Vorsitzende überzeugt.

Doch der Plan ging schief: Der Rentner soll zwei Schläge bekommen und eine Steintreppe hinuntergestürzt sein. Es lasse sich aber nicht nachweisen, ob der Täter vor oder nach dem Treppensturz mit einem Werkzeug zugeschlagen habe. Auch lasse sich nicht feststellen, wer überhaupt der Schuldige war. "Denn die beiden Täter schieben die Schuld auf den jeweils anderen", sagte der Vorsitzende Richter. Nach Schilderung des Gerichts bot sich ein Bild der Verwüstung: Vom Keller bis zum Dachboden seien Schubladen herausgerissen gewesen, ein Wandteppich sei abgehängt und ein Tresor sowie eine Geldkassette seien aufgebrochen worden. Die Männer sollen 70 leere Schmuckschächtelchen und zehn leere Geldbörsen hinterlassen haben. Mindestens 2500 Euro, vermutlich noch deutlich mehr, hätten sie erbeutet.

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Von Clara Lipkowski

Den Rentner sollen sie blutend am Ende der Treppe zurückgelassen und erst nach zwei Stunden die Polizei verständigt haben, schilderte der Vorsitzende Richter. Der 88-Jährige starb einige Tage später in einem Krankenhaus, laut Gutachter an den Verletzungen infolge des Sturzes. Eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes wäre nur möglich gewesen, wenn das Gericht dem Mittäter wie im ersten Verfahren geglaubt hätte.

Im Juli war er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden

Im Juli 2018 hatte das Landgericht Bayreuth den Mittäter wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung zu einer Haftstrafe von mehr als fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte war damals zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen Letzteren auf.

Der zweite Prozess sollte klären, ob die Schläge des Angeklagten die Ursache für den Tod des Opfers gewesen seien. Doch nun gebe es "ganz erhebliche Zweifel", ob der Angeklagte bei der Tat überhaupt im Haus gewesen sei, räumte der Vorsitzende Richter ein. Auch die vom Verteidiger geforderte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lehnte das Gericht ab. Abgesehen von der Aussage des Angeklagten gebe es keine Hinweise auf einen übermäßigen Konsum von Kokain. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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