Abgesagtes Event:Großer Ärger um Zugspitzlauf

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Nicht jeder Zugspitz-Extremberglaufes führte auch auf die Zugspitze - wegen Neuschnees wurde auch auf Aternativrouten gelaufen. (Foto: dpa)

Der Veranstalter sagt den Zugspitzlauf wegen "höherer Gewalt" ab - hat aber die Anmeldegebühr von den Teilnehmern bereits kassiert und will sie nicht zurückzahlen. Die Athleten drohen mit rechtlichen Schritten.

Von Heiner Effern, Garmisch-Partenkirchen

Als Drama auf Leben und Tod, so endete der Zugspitzlauf vor gut sechs Jahren. Zwei Teilnehmer starben im Schneetreiben, viele mussten sich unterkühlt und erschöpft behandeln lassen. Veranstalter Peter Krinninger wurde von Läufern deshalb hart angegangen, das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sprach ihn aber von allen Vorwürfen frei. Nun steht Krinninger wieder in der Kritik, wieder wegen seines Zugspitzlaufs. Doch diesmal aus ganz anderem Grund: Er musste den Lauf 2014 Ende April endgültig absagen, will aber das bereits bezahlte Startgeld behalten. Athleten drohen nun mit rechtlichen Schritten.

In einem Rundbrief an die gemeldeten Läufer verweist Krinninger "auf den Sachverhalt der höheren Gewalt". Er habe nicht die nötigen Genehmigungen erhalten, obwohl er mit den Behörden früh genug kommuniziert habe, dass er den Zugspitzlauf auch dieses Jahr wieder veranstalten wollte. Eine Rückerstattung der 80 Euro Startgebühr sei "laut Ausschreibung demnach nicht möglich".

Die Läufer wollen ihr Geld zurück

Etwa 400 Läufer sollen bezahlt haben, unter ihnen ist auch Tim Kugel aus Bad Wimpfen bei Heilbronn. Momentan versuchen er und einige Kollegen noch mit Mahnbescheiden, ihr Geld zurückzubekommen. Sollten sie keinen Erfolg haben, werden sie zu härteren Mittel greifen. "Wir prüfen eine Strafanzeige", sagt Kugel. Er sei vom Veranstalter schwer enttäuscht, den Verweis auf höhere Gewalt hält er für absurd. "Das liegt von mir aus vor, wenn es am Renntag bis ins Tal schneit. Aber doch nicht, wenn ein Veranstalter es versäumt, den Lauf richtig zu organisieren."

Peter Krinninger dagegen versteht unter höherer Gewalt offenbar Behörden und Tourismusverantwortliche auf der Tiroler Zugspitzseite. Von dort starteten die Läufer seit dem Jahr 2005 auf den 2962 Meter hohen Berg. "Nachträglich und viel zu spät" seien am 5. Februar endgültig Genehmigungen und Gestattungen verwehrt worden, schreibt Veranstalter Krinninger an die Läufer. Er selbst war am Dienstag nicht zu erreichen. Dagegen hätte er zwar rechtlich vorgehen können, was aber wegen der dafür benötigten Zeit den Lauf auch nicht hätte retten können. Danach habe er noch versucht, den Lauf auf deutscher Seite abzuhalten, doch auch hier sei er an den Behörden gescheitert. Krinninger sieht sich als Opfer einer "politischen Entscheidung", seine Veranstaltung sei für eine "andere Sache" geopfert worden.

Keine Genehmigung

Damit wird Krinninger wohl die "Zugspitz Trail Run Challenge 2014" meinen, die vom 22. bis 24. August in Ehrwald und Garmisch-Partenkirchen stattfinden wird. Ein dreitägiges Event für Ausdauer-Athleten, dessen Höhepunkt ein Berglauf auf die Zugspitze sein wird. "Wir haben ihm schon vor langer Zeit gesagt, dass 2013 das letzte Mal sein wird", sagt Martin Hohenegg, Bürgermeister von Ehrwald. Es sei klar gewesen, dass die Zugspitzorte auf beiden Seiten der Grenze eine mehrtägige Veranstaltung vorziehen würden. "Da gab es bei ihm nie eine Bewegung. Wir haben uns dann anders orientiert." Dabei habe er über Jahre hinweg "namhafte Zuschüsse" aus Ehrwald bekommen. Auch Peter Nagel, Tourismus-Chef in Garmisch-Partenkirchen, wundert sich über die Aussagen von Peter Krinninger. "Fakt ist, es gab nie eine Genehmigung für einen Lauf 2014." In Tirol nicht und auch nicht in Bayern. Daher finde er es "dreist und sehr unklug, das Startgeld nicht zurückzuzahlen".

Auf Facebook hat sich bereits eine Gruppe betroffener Läufer zusammengefunden, die gemeinsam gegen Krinninger vorgehen wollen. Dort wurde auch eine Mail von dessen Agentur Getgoing an einen angemeldeten Athleten veröffentlicht. "Wir sind uns absolut sicher, dass wir ordnungsgemäß und rechtzeitig mit allen unseren Vorbereitungsschritten vorgegangen sind.

Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen werden wir daher auch nicht scheuen", heißt es dort. Und in Richtung der Läufer, die ihre 80 Euro zurückwollen: "Der große Schaden bleibt ja ohnehin bei der Organisation."

© SZ vom 07.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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