64-jährige bringt Kind zur Welt:Problematisches Mutterglück

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Dass eine 64-Jährige ein Kind zur Welt bringt, mag im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes ein gewisses Befremden auslösen. Doch die Frage, welche Menschen Eltern werden dürfen, lässt sich nicht gesetzlich regeln.

Patrick Illinger

Die Nachricht, dass eine 64-jährige Frau in Aschaffenburg soeben ein Kind zur Welt gebracht hat, löst ein gewisses Befremden aus.

Befruchtete Eizelle: In Deutschland ist die Eizellenspende verboten. Doch dieses Verbot lässt sich - wie im Fall in Aschaffenburg - leicht umgehen. (Foto: Foto: ddp)

Die Vorstellung macht Sorge, wie ein junges Mädchen die Wirren ihrer Pubertät mit einer dann fast 80-jährigen Mutter durchleben wird und in welchem Alter die Statistik erwarten lässt, dass das Kind zur Waise wird.

Steht hier der egoistische Kinderwunsch über dem Wohl des Kindes?

Nun, in gewissem Sinne ist diese Geburt das Extrembeispiel für den generell in Deutschland erkennbaren Trend zur späten Geburt.

Und: Gegen ältere Väter sagt auch niemand etwas.

Moralisch sollte hier zwischen Mann und Frau kein, nicht mal ein feiner, Unterschied gezogen werden. Die Frage, welche Menschen Eltern werden dürfen, lässt sich nicht gesetzlich regeln.

Wissenschaftlich gesehen liegt die Sache etwas anders, denn die Geburt von Aschaffenburg war nur mit einem medizinischen Kunstgriff möglich. Es brauchte eine gespendete Eizelle, die mit dem Sperma des Vaters befruchtet wurde.

Die Mutter ist also nur in einem mechanischen Sinne Mutter, das Erbgut des Kindes stammt von der Spenderin der Eizelle und vom Vater. Das raubt zumindest der Mutter einen Teil der Rechtfertigung für den außergewöhnlichen Eingriff.

Aber auch dieser Weg zur Elternschaft lässt sich nicht nach objektiven Kriterien verurteilen. Was bleibt, ist die Frage nach den rechtlichen Kriterien. In Deutschland sind Eizellspenden verboten, doch der Aschaffenburger Fall zeigt, wie leicht dieses Verbot umgangen werden kann: Die Frau hatte sich die Eizelle im Ausland befruchten und einpflanzen lassen. Es wäre gut, zumindest die EU würde in dieser heiklen Frage eine einheitliche Rechtslage schaffen.

© SZ vom 04.12.2007/gba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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