Verkehrsstrafen im Ausland:Teure Urlaubsgrüße

Lesezeit: 1 min

Griechenland verdoppelt die Strafe bei verspäteter Bezahlung, in Italien wird das Auto versteigert und Spanien droht gleich mit dem Knast - wie teuer Verkehrsstrafen im Ausland sein können. Mit Tabelle

Osterzeit ist Urlaubs- und Reisezeit. Aber Vorsicht: Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich strikt an die Verkehrsvorschriften des Gastlandes halten. Denn schon relativ harmlose Delikte werden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet.

Hinzu kommt, dass ab dem 1. Oktober 2010 nichtbezahlte Bußgelder aus sämtlichen 26 EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden, was bisher nur bei österreichischen Bußgeldern möglich ist. Davon könnten unter Umständen auch bereits Geldbußen von der Urlaubsreise betroffen sein.

In Norwegen zum Beispiel werde besonders hohe Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 450 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (650 Euro) verhängt. Auch in den anderen skandinavischen Ländern geht man mit Verkehrssündern nicht gerade zimperlich um.

In Dänemark zahlt man für das Fahren unter Alkoholeinfluss bis zu einem Monatsverdienst, in Finnland mindestens 15 Tagessätze, die sich ebenfalls nach dem Monatsverdienst bemessen. In Schweden werden bereits bei 0,2 Promille hohe Bußen fällig, nicht selten ist dort auch die Verhängung von Haftstrafen.

Zahlreiche Länder wie Österreich, Ungarn, Italien oder Griechenland haben keine festen Bußgeldsätze für einzelne Verstöße - hier hat die Polizei vor Ort einen entsprechenden Ermessensspielraum oder es werden zunächst nur Mindestbußen verhängt.

In solchen Ländern lohnt es sich aber, Knöllchen sofort zu bezahlen. So können sich in Griechenland die ohnehin schon hohen Bußgelder verdoppeln, wenn sie nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt werden - ein Überholverstoß kostet dann schnell mal 700 Euro.

Besonders rigide geht Italien zu Werke: Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von mindestens 1,5 Promille wird das Kfz sichergestellt und, sofern der Eigentümer selbst am Steuer saß, zwangsversteigert und enteignet. Zudem werden dort seit kurzem für bestimmte Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Beträge als tagsüber erhoben.

Wer in Spanien 60 Kilometer zu schnell oder mit mehr als 1,2 Promille fährt, riskiert eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.

© sueddeutsche.de/ADAC - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: