Studie zur Sicherheit von Quads:Riskante Spaßmobile

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Ein Quad mit einem Dummy prallt auf ein Hindernis (Foto: dpa)

Das Risiko von Verletzung oder Tod ist mit Quads etwa zehnmal höher als mit dem Auto. Das zeigt eine Studie über die motorrad-ähnlichen Fahrzeuge. Darum müssen Quad-Fahrer überdurchschnittlich oft bei einem Unfall haften - auch wenn sie gar nicht schuld sind.

Die etwa 120.000 Quads auf deutschen Straßen verursachen einer Studie zufolge überdurchschnittlich oft Unfälle mit großen Gefahren für die Fahrer. "Das Risiko, bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet zu werden, ist mit einem Quad etwa zehnmal höher als mit dem Auto", sagte ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. "Dabei verursachen Quad-Fahrer gut 85 Prozent der Unfälle, in die sie verwickelt sind, selbst."

Quads haben vier dicke Reifen, der Fahrer sitzt wie auf einem Motorrad. Das "störrische" Fahrverhalten von Quads könne zu katastrophalen Unfällen führen. Notwendig seien beispielsweise ein serienmäßiges Differenzial oder verpflichtende Einweisungsfahrten für die Fahrer, resümiert die Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Das Unfallrisiko ist pro gefahrenem Kilometer doppelt so hoch wie beim Auto, so das Ergebnis der Studie.

Bauartbedingt schlechtes Kurvenverhalten

Laut Versicherungswirtschaft gibt es keine bundesweiten Unfallzahlen, zahlreiche schwere Unfälle hätten aber hellhörig werden lassen. Für die Studie seien Unfalldaten und -akten analysiert worden. Bei der Präsentation wurde auch ein Crashversuch gezeigt. Er zeigte, wie schlecht Quads Kurven nehmen können und deshalb verunglücken.

Das ist der Bauart der vierrädrigen Vehikel geschuldet. Von ihnen geht nach Ansicht des Oberlandesgerichts München eine viel höhere Betriebsgefahr aus als von Autos. Nach einem Zusammenstoß mit einem Pkw müssen Quad-Fahrer folglich damit rechnen, dass sie für den Crash haften, obwohl sich die Schuldfrage nicht klären lässt.

Der entsprechende richterliche Beschluss (Az.: 10 U 2166/13), auf den der ADAC hinweist, ist noch nicht rechtskräftig. Nach einem Unfall zwischen Quad und Pkw mit ungeklärter Ursache stellte das Münchner Gericht entgegen der Auffassung des Quad-Fahrers fest, dass die Betriebsgefahr des Autos vollständig hinter der des Quads zurücktritt, und wies die Berufung zurück. Entscheidend dafür war unter anderem die generell instabile Straßenlage von Quads. In dem verhandelten Fall ging der Fahrer deshalb leer aus.

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