Vogelgrippe:Erst testen, dann töten

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Nach zwei Vogelgrippe-Ausbrüchen in Niedersachsen erlässt Berlin eine Eilverordnung: Enten und Gänse müssen vor dem Schlachten künftig auf Vogelgrippe getestet werden. Die meisten Weihnachtsgänse allerdings sind längst geschlachtet.

Vom kommenden Sonntag an müssen Enten und Gänse auf Vogelgrippe getestet sein, bevor sie in den Schlachthof gebracht werden. So sieht es eine Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vor. Die negativen Testergebnisse seien dann dem Schlachthof vorzulegen. Die Verordnung gelte bundesweit bis zum 31. März 2015. Die Verbände der Geflügelwirtschaft hätten schon am Wochenende zugesichert, die Untersuchungen sofort umzusetzen. Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern häufig kaum Anzeichen eines Befalls mit dem Vogelgrippevirus H5N8. Damit bestehe das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere zur Schlachtung gelangen.

Die Verordnung soll die Ausbreitung der Infektion eindämmen, die vor allem für Hühnervögel gefährlich ist. Für Menschen besteht nach bisherigen Erkenntnissen kein Risiko - auch dann nicht, wenn sie infiziertes Geflügel verzehren. Bislang sei weltweit keine Infektion von Menschen mit dem Virus H5N8 bekannt, betonte das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Deshalb sehe man im Moment kein Verbraucherrisiko.

Ohnehin können sich die allermeisten Weihnachtsgänse und -enten schon nicht mehr anstecken: Sie sind längst geschlachtet. So leiden unter der Vogelgrippe neben den Tieren auf den wenigen bisher befallenen Höfen derzeit vor allem die Züchter: Wegen der Stallpflicht, wie sie in vielen Regionen ausgerufen wurden, haben die Tiere nicht so viel Fleisch angesetzt wie erwartet. "Die Gänse haben im Stall durchschnittlich 500 Gramm verloren, die Enten 200 bis 300 Gramm", sagte der Landwirt Holger Kliewe von der Insel Rügen der Deutschen Presseagentur. Der fehlende Auslauf habe den ans Freiland gewöhnten Tieren zugesetzt. Für den Züchter von 4000 Weihnachtsgänsen und -enten bedeutet das ein Minus von 12 000 bis 15 000 Euro.

Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe in Deutschland. In Niedersachsen wurde zwar ein zweiter Fall einer H5N8-Infektion bekannt: Betroffen war ein Entenmastbetrieb im Emsland, wo am Wochenende 10 000 Tiere getötet wurden. Doch weitere Verdachtsfälle gibt es derzeit nicht. Auch auf allen 18 Betrieben, die sich im drei Kilometer großen Sperrbezirk um den betroffenen Hof befinden, wurden keine infizierten Vögel entdeckt, teilte der Landkreis Emsland am Montag mit. Die dort gehaltenen 170 000 Tiere sind damit vorerst außer Gefahr. Landrat Reinhard Winter (CDU) zeigte sich erleichtert, mahnte aber weitere Vorsicht an. Im näheren Umfeld, dem zehn Kilometer großen Beobachtungsgebiet, liegen noch mehr als 200 Betriebe mit rund vier Millionen Tieren.

© SZ vom 23.12.2014/SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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