Importierter Zahnersatz wird in Deutschland immer beliebter - doch die Qualität ist umstritten. Noch riskanter ist allerdings der Zahnarztbesuch im Ausland.
Die Globalisierung macht auch vor den Zahnarztpraxen nicht Halt: Schon bei jedem zehnten Versorgungsfall in Deutschland kommen die Kronen und Implantate aus dem Ausland. Das ist das Ergebnis der Studie "Dentaltourismus und Auslandszahnersatz", welche die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat.
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Deutsche Zahnärzte setzen immer häufiger Kronen und Implantate aus dem Ausland ein. (© Foto: ddp)
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Untersucht wurde zunächst, wie oft die Deutschen Angebote günstiger Kliniken im Ausland annehmen. Dabei kam heraus: Trotz aufwendiger Anzeigenkampagnen ist die Wanderung gering. Nur 1,2 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal als "Dentaltouristen" gereist zu sein. Besonders beliebt waren laut KZBV Praxen in Osteuropa, in der Türkei und auf Mallorca.
Der Importmarkt für Zahnersatz hingegen wächst: Zwölf Prozent der deutschen Zahnärzte erklärten, sie würden "häufig" auf ausländische Produkte zurückgreifen, 15 Prozent sagten, sie täten das "gelegentlich". Am häufigsten, zu 53 Prozent, beziehen sie Zahnersatz aus China, darauf folgen die Türkei (14 Prozent) und die Philippinen (acht Prozent).
Den Zahnärzten selbst ist es verboten, aus den Billigpreisen Gewinn zu schlagen - Rabatte gehen voll an die Patienten. Ein Vorteil könnte für Ärzte, die mit Importmaterial arbeiten, aber der Preisvorteil gegenüber ihren Konkurrenten sein, durch den sie Patienten werben. Diese achten beim Zahnersatz immer stärker aufs Geld.
Das liegt an einer Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2005: Bekamen Patienten bis dahin einen prozentualen Anteil ihrer Zahnbehandlung bezahlt, erhalten sie nun einen Festbetrag. Alle Kosten, die diesen übersteigen, müssen sie selbst tragen; dafür kommen ihnen aber auch alle Vergünstigungen zugute.
Das macht den importierten Zahnersatz so attraktiv: Die Studie rechnet vor, dass zum Beispiel drei Kronen, die im Inland gefertigt und eingesetzt werden, 800 Euro kosten. Werden sie importiert, sind es nur 557 Euro. Lässt der Patient sie auch noch im Ausland einsetzen, zahlt er 477 Euro.
In allen drei Fällen würde die Kasse einen Festbetrag von 400 Euro zuschießen; sogar bei Therapien außerhalb Deutschlands, sofern der Patient der Versicherung zuvor einen "Heil- und Kostenplan" vorgelegt hat. Dennoch warnen Ärzte und Kassen vor der Behandlung im Ausland.
Denn sollten im Nachhinein Probleme auftreten, gilt bei einer Behandlung in Deutschland die Regel, dass der Zahnarzt sie auf eigene Rechnung beheben muss. Wer sich jedoch im Ausland behandeln lässt, hat in Deutschland keine Rechte.
Für ihn ist nur der ausländische Zahnarzt verantwortlich - nach den dortigen Regeln für Gewährleistungsfälle. Auch die Zahnersatz-Importe sind umstritten: Nach Darstellung der Kassen entsprechen 45 Prozent nicht den deutschen Qualitätsmaßstäben.
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(SZ vom 10.07.2009/gal)
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der Zahnarzt hier, kann Sie auch schlecht behandeln und Teile, von Zähnen nicht extrahieren, so das Sie Wochen lang Schmerzmittel nehmen müssen.
Im Übrigen Stimme ich voll mit niewiederschroeder überein.
Das grösste Problem in Deutschland ist die jetzt miserable medizinische Versorgung, durch behauptete Notwendigkeit. So ist der Kasse es wohl besonders lieb, wenns wenig kostet, dafür dem Patienten aber Schmerzen entstehen. Die Schmerzmittel, darf man ja selbst blechen.
Übrigens, ausländische Ärzte, sind besser als Ihr Ruf in Deutschland. Auch hier gibt es Ärzte die die Bezeichnung nicht Wert sind. Aber welcher Arzt kann sich einen schlechten Ruf leisten?
Da ich Jahzehnte im Ausland arbeitete, bin ich auch dort zum Zahnarzt gegangen (6 verschiedene Länder). Dass Zahnärzte im Ausland generell schlechter oder schlampiger arbeiten ist ein Märchen.
Nachdem, was ich schon an ganz primitivem Murks in Deutschem Mund von Kassenpatienten geshen habe würde ich eher das Gegenteil behaupten.
Zum anderen gibt es im Gegensatz von der im Artikel erhobenen Behauptung auch hier in Deutschland keine irgendwie geartete Gewährleistung.
Der Vertrag zwischen Patient und Zahnarzt ist generell ein "Werkvertrag", dh der Zahnarzt ist nur zur, nach den Regeln der ärztlichen Kunst, ordnungsgemäsen Ausführung des "Werkes" verpflichtet. Gehts in die Hose, obwohl nicht fehlerhaft gearbeitet wurde,- was immer und besonders bei komplizierten Arbeiten passieren kann, denn jeder Zahn und jeder Patient ist anders und hat Eigenschaften die nicht gänzlich vorhersehbar sind ,- gibts keinen Ersatz, Entschädigung oder kostenlose Nachbesserung.