Ohnehin sagt das Adjektiv "gemeinnützig" wenig über Ehrhaftigkeit und Gewinnstreben aus. "Das Label Gemeinnützigkeit allein bürgt für wenig", sagte Ralf Heyder vom Verband der Universitätsklinika Deutschlands während der Tagung der DGFG. Den Gewinnen ist dann zwar eine Grenze gesetzt, aber dennoch werden die Preise (im Branchenjargon Aufwandsentschädigungen genannt) von den Organisationen selbst kalkuliert, ebenso wie die Gehälter der beteiligten Manager.
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Die Hornhautbank München zum Beispiel gibt Hornhäute, die sie aus den USA für maximal 1200 Euro inklusive Transportkosten importiert, für 1500 Euro weiter, wie Martina Keller recherchiert hat. Der Unterschied entspreche den tatsächlich entstehenden Kosten, so die Geschäftsführerin der Bank.
Die Würde von Leichen
Vor diesem Hintergrund forderte die Hamburger Sozialwissenschaftlerin Ingrid Schneider einen offeneren Umgang mit den Aktivitäten rund ums menschliche Gewebe. Es müsse dafür gesorgt werden, "dass die Verwertungskette entkommerzialisiert wird", so Schneider.
Sie forderte zudem zur "Gewebesparsamkeit" auf. "Mit Rücksicht auf die Würde von Leichen sollten Gewebe nur verwendet werden, wenn es nichts anderes gibt oder wenn sie den Alternativen deutlich überlegen sind." Die Medizin müsse sich in ihrem immer größer werdenden Gewebebedarf selbst beschränken.
Manches hat sich bei der Verwertung menschlicher Leichen aber auch zum Guten verändert. Noch vor wenigen Jahren bedienten sich Ärzte nach Belieben - auch wenn sich der Spender lediglich zur Organspende bereiterklärt hatte. Dabei gab schon das Transplantationsgesetz von 1997 eine spezielle Einwilligung für Gewebespenden vor; diese Erfordernis macht das neue Gewebegesetz nun noch einmal zweifelsfrei klar.
Die Botschaft ist allerdings nicht überall angekommen. Allen Ernstes ließ sich der eigens für das Ethik-Referat geladene Soziologe Wolfgang van den Daele in Berlin zu der Bemerkung hinreißen, Ärzte dürften einem Organspender ruhigen Gewissens auch allein wegen der Herzklappen sein Herz entnehmen.
"Die Klappe wird ja zu demselben Zweck verwendet wie das Herz", sagte er; dabei vergaß er zu erwähnen, dass auch künstliche Klappen und solche von Tieren ihren Zweck erfüllen, während ein gespendetes Herz nicht zu ersetzen ist: "Wenn jemand die Klappen entnimmt", so das frühere Mitglied des Nationalen Ethikrates, "denke ich, dass niemand was dagegen hat."
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- Was wird wie verwertet? Feste Zähne, volle Lippen 12.11.2008
- Transplantationen Männer im Vorteil 04.07.2008
- Organspenden Tödliche Spenden-Angst 07.06.2008
(SZ vom 12.11.2008/mcs)
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Was viele nicht wissen: Man kann auf dem Organspendeausweis übrigens auch ein "Nein" ankreuzen, dass man also jeglicher Entnahme von Organen oder Gewerben eindeutig widerspricht. Kann z.B. nützlich sein in dem Fall, wenn man man fernab seiner Heimat und seiner Bezugspersonen z.B. durch einen schweren Unfall als Organspender in Frage kommt.
Organspendepflicht für ALGII-Empfänger
Twister (Bettina Winsemann) 10.11.2008
Die Forderung des Bayreuther Professors Peter Oberender, Organhandel zu legalisieren, hat nur oberflächlich gesehen nichts mit einer Organspendepflicht zu tun
"Ein Lebender muss die Chance haben, sein Organ zu verkaufen", so Peter Oberender, Professor für Volkswirtschaft an der Universität Bayreuth, in einem Interview. Und er führt auch gleich aus, dass es hier insbesondere um diejenigen geht, die finanziell schlechter gestellt sind..
Die Debatte um den Organhandel ist keineswegs neu und sollte durchaus auch (!) fernab von emotionalen Einseitigkeiten geführt werden dürfen - solange aber die ALGII-Gesetzgebung in ihrer derzeitigen Form gilt, kann eine Forderung nach einem legalen Organhandel in Deutschland nur auf eine Organspendepflicht für ALGII-Empfänger hinauslaufen. Wobei diese sich nicht unbedingt auf innere Organe beschränken muss: Angesichts der Transplantationsmöglichkeiten, die die Medizin schon heute bietet, ist durchaus auch ein Zukunftsmarkt für Gliedmaßen denkbar.
Legt man sämtliche moralischen Bedenken beiseite, würde damit die Bedürftigkeit verringert werden. Ab einem gewissen Zeitpunkt wird der ALGII-Empfänger sowieso als nicht vermittelbar eingestuft, warum sollte er da noch akzeptabel aussehen dürfen? Für Sozialhilfeempfänger gälte das gleiche sie sind arbeitsunfähig. Insofern wäre es (rein ökonomisch betrachtet) nicht notwendig, einen Körper in entsprechendem Zustand zu erhalten. Der Weg, den Peter Oberender aufzeigt, ist somit ein Weg, der nur in eine Richtung führen kann: komplette Entrechtung der Armen, diesmal unter dem Schutzmantel der vermeintlichen Selbstbestimmung."
ganzer artikel unter heise.de/tp/r4/artikel/29/29088/1.html
Zwischen beiden besteht doch ein Unterschied. Das Spenden von überlebenswichtigen Organen ist doch etwas anderes als das Spenden von nicht überlebenswichtigem Gewebe. Ersteres hilft Leben zu retten, bei zweiterem ist sich der Spender oft nicht im klaren, was er da zu welchem Zweck spendet.
Und der Gedanke, bei einer Schönheitsoperation nicht nur eigenes Fett (was auch nicht gerade appetitlich ist), sondern auch Teile von Toten eingepflanzt zu bekommen, macht mich schaudern.
Paging