Frauenheilkunde:Das Risiko der Hausgeburt

Geburtshaus in Oldenburg

Geburtshaus in Oldenburg.

(Foto: picture alliance / dpa)

Eine Geburtshelferin wird für den Tod eines Neugeborenen verurteilt. Sollten Kinder nur in Krankenhäusern und Kliniken zur Welt kommen?

Von Eva Schindele

Die Fotos zeigen ein reifes Neugeborenes, nackt, mit schwarzem Haarschopf. Seine Augen sind geschlossen, blaue Elektroden kleben an seinem zarten Körper. Das Mädchen ist im Jahr 2008 bei einer außerklinischen Geburt gestorben. Die Aufnahmen hat die Kriminalpolizei gemacht. Es sind die einzigen Bilder, die von der Existenz des Kindes zeugen. Außer den Aktenordnern mit Anklageschrift, Gutachten, Zeugenaussagen, Gerichtsnotizen, Schriftverkehr, Urteil.

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