Volkswagen:Kein Gewinn, keine Boni

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Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies fragt sich, ob VW-Vorstände ihre Boni nicht zurückzahlen müssen. "Kein Gewinn ist kein Gewinn, und von keinem Gewinn kann man auch keine Boni zahlen", sagt er.

Von Thomas Fromm, München

Als im Frühjahr bekannt wurde, dass sich die VW-Vorstände trotz Dieselgate millionenschwere Bonuszahlungen für das Jahr 2015 genehmigen wollten, war die Aufregung groß. Boni wofür? Dass sich der Konzern mit seiner Manipulation von Abgastests bei Dieselfahrzeugen selbst an den Rand des Abgrunds manövriert hatte? Boni für Manager, die den Konzern in die roten Zahlen getrieben haben? Nicht alle im Aufsichtsrat wollten da mitziehen, am Ende lief es dort auf einen Kompromiss hinaus: Boni werden gestrichen - aber eben nur ein bisschen.

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD), der auch Aufsichtsrat in Wolfsburg ist, hat das Thema nun noch einmal auf die Agenda gehoben: "Kein Gewinn ist kein Gewinn, und von keinem Gewinn kann man auch keine Boni zahlen", sagte Lies im Anschluss an eine Sitzung von Landtags-Ausschüssen zur Lage bei VW. Jetzt müssten erst einmal die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig abgewartet werden - je nach Ergebnis müsse dann geprüft werden, ob es "rechtliche Rückgriffsmöglichkeiten" auf die dann bereits ausgezahlten Boni gebe. Wegen der Dieselaffäre hatte VW das vergangene Jahr mit einem Milliardenverlust abgeschlossen; in den USA müssen 15 Milliarden Dollar für einen Vergleich bezahlt werden, und in Braunschweig hat die dortige Staatsanwaltschaft ein Bußgeldverfahren gegen VW eingeleitet. Gewinne, die aus dem Verkauf von elf Millionen manipulierter Autos stammen, könnten damit zurückgefordert werden. Lies sagte, sein Bundesland schaue daher "mit Sorge" auf das Bußgeldverfahren. Die Vertreter des Landes Niedersachsen, das 20 Prozent der VW-Anteile hält, hatten sich im Vorfeld nicht mit ihrer Forderung nach einer Boni-Streichung durchsetzen können. Ein Bußgeldverfahren könnte ihnen nun wieder Auftrieb geben.

© SZ vom 14.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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