Die Argumentation des Bochumer Gerichts sieht auf den ersten Blick verhältnismäßig aus: VW muss seine mit einer Dieselsoftware verseuchten Autos nicht zurückkaufen, da die fraglichen Programme für relativ wenig Geld und in kurzer Zeit aus dem Motor genommen werden können.
Ein Software-Update für 100 Euro, im Verhältnis zu einem Kaufpreis von 35 000 Euro - warum sollte man das Fahrzeug zurücknehmen? Es fährt ja. Es ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Dieselaffäre hat nicht nur den Konzern VW beschädigt, sondern auch das Image der Autos. Wer einen neuen Wagen kauft, will einigermaßen abschätzen können, was er für dieses Fahrzeug bekommt, wenn er es eines Tages wieder abgeben will. Der potenzielle Wiederverkaufspreis ist immer auch Teil der Geschäftsgrundlage.
Gerichtsverhandlung zu VW-Manipulationen:VW muss manipulierte Autos wohl nicht zurücknehmen
Erstmals verhandelt ein deutsches Gericht einen Fall um ein manipuliertes VW-Auto. Das Urteil könnte richtungsweisend sein.
Niemand aber kann heute sagen, was ein betroffener VW-Diesel in ein paar Jahren am Markt erlösen wird. Wenn in den Papieren steht: Dieses Auto hatte mal eine böse Software, die ist aber im Frühjahr 2016 überspielt worden. Zu befürchten ist: Nach dem Rückruf ist das Auto zwar gesetzeskonform und fahrbereit. Bleibt aber für immer einer von den Software-Dieseln.
Allein in Deutschland geht es um 2,5 Millionen Autos. Müsste der Konzern sie alle zurückkaufen, wäre schnell eine hohe Milliardensumme zusammen. Möglich, dass man das dem Konzern erst einmal ersparen will.