Streuerstreit:Schweiz erlässt Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder

Die drei deutschen Beamten waren 2010 am Kauf einer CD mit Daten deutscher Bankkunden in der Schweiz beteiligt. Jetzt wirft ihnen das Nachbarland "nachrichtliche Wirtschaftsspionage" vor und hat Haftbefehle erlassen. Bei einer erneuten Einreise riskieren sie damit ihre Verhaftung. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft spricht von "einem ungeheuerlichen Vorgang".

Die Schweizer Justiz hat einem Zeitungsbericht zufolge Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder erlassen. Sie sollen im Februar 2010 am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Bankkunden in der Schweiz beteiligt gewesen sein, berichtet die Bild am Sonntag.

Den drei NRW-Beamten werfe die Schweiz nun "nachrichtliche Wirtschaftsspionage" vor. Bei einer Einreise in das Land droht ihnen damit die Verhaftung.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kritisierte das Vorgehen der Schweiz. "Für mich ist das ein ungeheuerlicher Vorgang. Wir verwahren uns als Land Nordrhein-Westfalen davor, dass unsere Mitarbeiter in ein kriminelles Licht gerückt werden", sagte Kraft der Zeitung: "Die NRW-Steuerfahnder haben nur ihre Pflicht getan, deutsche Steuerbetrüger zu jagen, die ihr Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten geschafft haben".

Gleichzeitig kritisierte Kraft das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz: "Es gibt nach wie vor zu große Schlupflöcher für deutsche Steuerbetrüger. Das ist den ehrlichen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar."

Deutschland und die Schweiz hatten das Abkommen im September unterzeichnet. Mit dem Vertrag sollen Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz künftig pauschal besteuert werden. Demnach gilt ab 2013 für alle Schweizer Bankguthaben deutscher Steuerpflichtiger eine Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent. Das Abkommen sieht zudem die rückwirkende Besteuerung bis 2000 vor. Diese Zahlungen sollen anonym bleiben können.

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