Steuern:Sogar Nachhilfestunden sind absetzbar

Umsiedeln in eine neue Stadt geht richtig ins Geld. Wenigstens lassen sich viele Ausgaben absetzen. Sogar beim Umzug aus Liebe.

Von Berrit Gräber

Jeder erwachsene Deutsche zieht alle sieben Jahre um. Zumindest rein statistisch betrachtet. Die einen müssen umsiedeln, weil sie den Job wechseln, erstmals eine Stelle antreten oder eine Ausbildung beginnen. Andere wechseln der Liebe wegen ihren Lebensmittelpunkt. In jedem Fall geht Umziehen ins Geld. Wenigstens hilft das Finanzamt mit. Bestenfalls lassen sich ein paar tausend Euro steuerlich absetzen. Selbst für reine Privatumzüge aus Liebe gibt es noch einen Steuerbonus. "Doch das haben leider nicht alle Steuerzahler im Blick, da geht viel Geld verloren", sagt Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).

Ziehen Erwerbstätige wegen einer neuen Stelle weiter weg oder werden sie an einen anderen Arbeitsort versetzt, können sie ihre Umzugskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuer geltend machen - solange der Chef die Kosten nicht trägt. Das geht auch, wenn sie aus betrieblichen Gründen eine Dienstwohnung räumen oder neu beziehen. Häufig ist nicht einmal ein Jobwechsel notwendig. Das Finanzamt erkennt einen beruflichen Umzug auch dann an, wenn ein Berufspendler näher an seinen Arbeitsplatz zieht und dadurch mindestens eine Stunde Fahrtzeit zur Arbeit spart. Oder wenn eine beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung wegfällt, weil die Familie nachzieht respektive der Arbeitnehmer wieder in die familiäre Wohnung zurückkehrt. "Es gibt Fälle, da ziehen Menschen zusammen, kommen aber nicht so einfach drauf, dass sich Umzugskosten ja in die Steuer packen lassen", betont Sigurd Warschkow, Leiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck. Selbständige können ihre Umzugskosten als Betriebsausgaben in die Steuer packen.

Gegen Nachweis lassen sich allgemeine Umzugskosten wie die Maklergebühr, Fahrten zur Wohnungs- und Hausbesichtigung sowie die erste Fahrt zur neuen Unterkunft in voller Höhe geltend machen. Absetzbar ist auch die Rechnung für den Transport der Kisten und Möbel durch eine Umzugsfirma, inklusive Packkosten. Oder auch die Ausgaben für einen Kochherd und für Heizöfen. Bei selbst organisierten Umzügen sollte die Rechnung für den Miet-Lkw aufgelistet werden. Fallen doppelte Mietzahlungen an, erkennt sie das Finanzamt ebenfalls an, bis zu sechs Monate lang. Zusätzlich zu diesen tatsächlichen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale. Damit wird das Einrichten in der neuen Wohnung abgegolten.

Geltend gemacht werden können auch Kosten für Telefonanschluss oder Autokennzeichen

Derzeit erkennt das Finanzamt bei jobbedingten Umzügen für Ledige eine Pauschale von 764 Euro an, für Verheiratete 1528. Pro Kind und mitziehende Verwandte gibt es je 337 Euro. Zieht eine vierköpfige Familie um, stehen ihr allein durch die Pauschale schon 2202 Euro zu. Liegt der letzte berufliche Umzug keine fünf Jahre zurück, erlaubt das Finanzamt um 50 Prozent höhere Pauschalen. Ein Single bekäme damit beispielsweise 1146 statt 764 Euro. Alleinerziehende mit Kind im eigenen Haushalt, Geschiedene oder Verwitwete bekommen die Pauschale für Verheiratete.

Wer mehr Kosten als die Pauschale hat, sollte sämtliche Quittungen, Kassenbons und Rechnungen auflisten, die direkt etwas mit dem Umzug zu tun haben. "Es lohnt sich", sagt Georgiadis. Per Einzelnachweis lassen sich etwa Ausgaben für die Wohnungsannonce, den neuen Telefonanschluss, fürs neue Autokennzeichen, Ummelden bei der Gemeinde oder die Trinkgelder für die Möbelpacker absetzen. Gleiches gilt für den fachgerechten An- und Abbau von Lampen, der Einbauküche und anderen elektrischen Geräten oder das Anbringen und Ändern von Vorhängen, Gardinen, Rollos.

Umzüge belasten auch den Nachwuchs. Zeigt ein Kind nach dem Wechsel in die neue Umgebung Lernschwierigkeiten, muss es häufig Nachhilfe nehmen. Der Fiskus greift den betroffenen Eltern dabei unter die Arme. Die Ausgabe für die Schülerhilfe zählt zu den allgemeinen Umzugskosten, Gebühren von aktuell bis zu 1926 Euro dürfen in die Steuer gepackt werden. Die Hälfte davon wird zu 100 Prozent anerkannt, für den Rest gibt es eine komplizierte Berechnung.

Für den Ortswechsel aus rein privaten Gründen gibt es einen Steuerbonus. Wer dabei Handwerker beschäftigt, sollte die Rechnungen gut aufheben. Der Arbeitslohn von Profi-Möbelpackern wie auch die Fahrt- und Maschinenkosten der Spedition dürfen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Außerdem die Entlohnung des Fensterputzers, Malers oder Fliesenlegers. Der Fiskus erkennt 20 Prozent der Entlohnung von bis zu 6000 Euro im Jahr an. Das ergibt den Steuervorteil von bis zu 1200 Euro. Kosten für Material zählen nicht. Allein an Speditionskosten von 1500 Euro beteiligt sich der Fiskus also immerhin mit 300 Euro, die direkt die Steuerlast senken. Aber nur, wenn überwiesen oder per ec-Karte bezahlt wurde. Floss Bares, winkt das Finanzamt ab. Keinen Steuerbonus gibt es für selbst gesteuerte Miet-Lkw. Dafür lassen sich die Nachhilfekosten fürs Kind auch beim Privatumzug absetzen.

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