Die Millionengrenze war ein Missverständnis: Warum Steuerhinterzieher wie Klaus Zumwinkel ohne Haftstrafe davonkommen.
Das Urteil der obersten Richter sorgte für Aufsehen. Bei Steuerhinterziehung in sechsstelliger Höhe sei in der Regel eine Freiheitsstrafe unerlässlich, urteilte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) im Dezember. In Fällen von Hinterziehung in Millionenhöhe gar sei nur bei "besonders gewichtigen Milderungsgründen" von einer Haftstrafe abzusehen. Weil der BGH dieses Urteil als "Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung" bezeichnete und sogar die Tarife für Steuerhinterzieher umriss, brannte sich in vielen Köpfen fest: Steuersünder würden künftig härter bestraft, die Million sei die magische Grenze. Wer mehr hinterzogen habe, müsse fast zwangsläufig einrücken.
Klaus Zumwinkel wurde am vergangenen Montag zu zwei Jahren auf Bewährung und einer Million Euro Geldstrafe verurteilt. (© Foto: AP)
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"Irritierende" Interpretationen
Was so grundsätzlich klang, hat in der Praxis, wie sich jetzt beispielsweise im Bochumer Steuerstrafprozess gegen Klaus Zumwinkel zeigte, nicht nur wenig Bedeutung, sondern löste auch unter den Praktikern ungewöhnlichen Widerspruch aus. Der Bochumer Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel sprach am zweiten Tag der Zumwinkel-Verhandlung von "irritierenden" Interpretationen des BGH-Urteils, das für "viel Wirbel" gesorgt habe. "Starre Mathematik" sei wenig hilfreich.
Zumwinkels Anwalt Hanns Feigen erklärte, für Strafzumessung sei nicht der BGH zuständig, sondern die Instanzengerichte, und an dieser Stelle nickte der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup heftig. "Strafzumessung ist ureigene Aufgabe der erkennenden Gerichte und erfolgt nicht mit Hilfe eines Rechenschiebers", watschte dann der 56-Jährige im Urteil die Karlsruher Kollegen ab.
Strafmildernde Faktoren
Knapp zwei Monate nach dem in Medien als "bahnbrechend" gefeierten BGH-Urteil ist zumindest beim Fachpublikum Ernüchterung eingezogen. Dazu hat auch beigetragen, dass zwischen der am 2. Dezember veröffentlichten Pressemitteilung des Senats und der seit kurzem vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung "Welten liegen" (Feigen).
Zwar fanden sich auch in der zweiseitigen Pressemitteilung der Karlsruher Richter knappe Hinweise auf "gewichtige" und "besonders gewichtige" Milderungsgründe, aber das 27 Seiten lange Urteil liest sich nicht nur weit differenzierter, sondern eigentlich ein bisschen anders. Exzessiv werden die möglichen "Milderungsgründe" aufgeführt: Die "Lebensleistung" des Angeklagten sei zu beachten, das "Verhalten des Täters nach Aufdeckung der Tat" sei zu würdigen, "Schadenswiedergutmachung" sei natürlich auch strafmildernd, und "bedeutsam" sei "das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern".
Wenn also jemand wie Zumwinkel in vier Jahren acht Millionen Euro Steuern zahlt und im selben Zeitraum 967 000 Euro Steuern hinterzieht, betrifft folglich "die Tat nur einen verhältnismäßig geringen Teil seiner steuerlich relevanten Betätigungen" (BGH).
Die Millionengrenze war offenkundig in vielfacher Hinsicht ein Missverständnis. Der Karlsruher Urteilstext muss so interpretiert werden, dass in Fällen wie Zumwinkel die Einzeltat zählt. Also in seinem Fall die hinterzogene Steuer pro Jahr. Da lag er im Schnitt um 750 000 Euro pro Jahr unter der fiktiven Millionengrenze. Es sollen also weiterhin die Milderungsgründe gelten, die es immer schon bei Amts- und Landgerichten gab. Im Fall Zumwinkel gab es zudem die Besonderheit, dass ein Teil der Anklage verjährt war, was dazu führte, dass der hinterzogene Betrag knapp unter die Millionengrenze fiel. Die Streichung spielte bei der Strafzumessung keine Rolle, denn beim Strafmaß können auch Tatteile mitzählen, die schon verjährt sind.
(SZ vom 29.01.2009/iko/mel)
Linke-Parteitag in Göttingen
@steve3000
sehen sie ,so etwas passiert wirklich in unserem staat und ist nicht nur "unfug" oder "stammtischhaften Verschwörungstheorie",,,
der artikel passt doch gut dazu:
Hungriger Arbeitsloser wurde verurteilt
Februar 20, 2007 von BlackHole
6 Monate Haft für Brötchen klauen oder, die volle Härte des Gesetzes
So unterschiedlich ist die deutsche Rechtssprechung im Falle Hartz und Hartz IV. Ein erwerbsloser Mann aus Thüringen ging in einen Supermarkt, weil er Hunger hatte. Er verspeiste noch im Markt ein Brötchen mit Kräuterbutter. Der Gesamtwert der Diebesbeute betrug ganze 85 Cent. Das Amtsgericht in Mühlhausen verurteilte nun den Mann zu 250 Arbeitsstunden in gemeinnützigen Einrichtungen und 6 Monaten Haft auf Bewährung.
Vor einiger Zeit galt es noch als Mundraub, wenn man in einem Supermarkt Lebensmittel entwendet und sogleich aufgebraucht hat. Nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB a. F. wurde Mundraub bis 1975 mit einer Geldstrafe zu maximal fünfhundert Deutsche Mark oder mit Freiheitsstrafe bis maximal sechs Wochen bestraft. Diese Zeiten sind dank wachsender Armut vorbei. Von nun an gilt; Diebstahl ist Diebstahl.
Auch im Falle Hartz, namentlich Peter Hartz, wurde milder geurteilt. Wegen Millionen- Untreue (Anmerk. Untreue ist auch Diebstahl) in Tateinheit mit Begünstigung eines Betriebsrates, wurde der Ex- Personalchef von Volkswagen Peter Hartz, zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen a 1.600 Euro und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sein Vermögen gab Peter Hartz vor dem Landgericht Braunschweig mit 2,7 Millionen Euro an. Es ist tatsächlich ein glücklicher Umstand für Peter Hartz, dass er selbst nicht von Hartz IV leben musste und nicht im Supermarkt ein Brötchen mit Butter für 85 Cent klaute. Sonst hätte dieser tatsächlich ins Gefängnis müssen. Oder übersehen wir etwas?
4topas.wordpress.com/2007/02/20/hungriger-arbeitsloser-wurde-verurteilt/
die Anerkennung einer Lebensleistung als strafmildernd scheint mir ungerecht und unlogisch.
Erstens sind alle im Nachteil, die jünger sind und noch keine Lebensleistung vollbracht haben.
Zweitens sind die Chancen unterschiedlich verteilt. Wer aus besserer Familie kommt, hat bekanntermaßen mehr Möglichkeiten als jener, der arme Eltern hat. Die soziale Ungerechtigkeit setzt sich also fort.
Drittens sind die Menschen bekanntermaßen ganz verschieden leistungsfähig. Einer kann locker eine große Firma managen; für den anderen ist es schon eine große Leistung, wenn er nur sein eigenes Leben auf die Reihe bekommt, ohne damit der Gesellschaft zu Last zu fallen oder ihr zu schaden.
Und letztens: Der Begriff "Lebensleistung" ist sehr subjektiv. Leistet jemand, der eine große Firma aufgebaut hat mehr als jemand, der Kinder großzieht? Ist ein Manager mehr wert als ein Lehrer, der über Jahre schwierige Klassen betreut. Ich fürchte, auch hier wird vor allem in Größe gedacht: Leute, die Machtpositionen in Wirtschaft und Politik innehaben, können ja mehr in Bewegung setzten, also mehr "leisten" als jemand, der vielleicht sein ganzes Leben als "kleines Licht" bei einer sozialen Organisation gedient hat.
Interessant wäre für mich, ob schon mal jemand gründlicher untersucht hat, wie dieser Milderungsgrund in der Praxis eingesetzt wird. Vielleicht liege ich auch völlig falsch. Wenn dazu jemand weiß: Ich bin interessiert.
Ein Malermeister,monatlicher Verdienst (Gewinn) 2.800,-- Eur, verheiratet und zwei Kinder.
Rücklagen keine.Der kommt damit nicht sehr weit.
Diese Mensch zahlt im Jahr Einkommensteuer und Umsatzsteuer in Höhe von meinetwegen umgerechnet monatlich 2.000,-- EUR.
Nun macht dieser Mensch Schwarzgeld in Höhe von 4.000,-- EUR.
Wieviel Strafe soll der kriegen?
Zitat: "Ach ja: Wenn jemand seine Steuerschuld begleicht, mit ordentlichem Aufschlag, eine Gefängnisstrafe erhält (gut, zur Bewährung ausgesetzt) und noch eine Million Euro zu zahlen hat, frage ich mich, woraus sich die Annahme speist, er sei "ungeschoren" davongekommen?"
Wenn jemand pro Jahr 1,1 Mio Euro Pension bezieht, eine 5 Mio Burg am Gardasee unterhält, und in der beanstandeten "Stiftung" weitere 11,8 Mio liegen, ist eine Mio Strafe ein Verlust, den der Delinquent im täglichen Leben nicht spürt: Er kann sich weiterhin alles leisten und muss auf nichts verzichten.
Das Signal dieses Urteils kann also nur lauten: Hinterziehe soviel Steuer wie es geht, denn die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist verschwindend gering. Wirst du dennoch erwischt, hast du halt Pech gehabt und musst das Doppelte zahlen. Aber auch das wird dich nicht zu schmerzlich treffen. Wer nicht hinterzieht ist also ein dummer Feigling...
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