Neubewertung:Neues Gesetz zur Grundsteuer

14 Bundesländer wollen an diesem Freitag einen Gesetzentwurf zur Reform einbringen. Die Bewertung der Immobilien stammt für Westdeutschland noch aus dem Jahr 1935.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Vierzehn Bundesländer wollen an diesem Freitag einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer einbringen. Das kündigte am Dienstag Hessens Finanzminister Thomas Schäfer in Berlin an. Damit wollen sich die Bundesländer an die Neubewertung von 35 Millionen Immobilien in Deutschland wagen. Schäfer sagte, es gehe darum, die Grundsteuer gerechter zu machen. Sie soll künftig wertabhängig ausgestaltet werden, und das innerhalb der Kommune. Die neuen Grundsteuerbescheide werden frühestens in zehn Jahren verschickt. Die Dauer der Neubewertung der Immobilien wird bis 2025 veranschlagt. Schäfer zufolge müssen die Eigentümer mit maximalen Schwankungen von 25 Prozent nach oben und unten bezüglich ihres bisherigen Grundsteuerbetrags rechnen. Bisher werden die Grundsteuerbescheide immer noch auf der Grundlage der Immobilienbewertungen aus den Jahren 1935 (Ostdeutschland) und 1964 (Westdeutschland) verschickt. Die große Koalition hat vereinbart, dass sie die Grundsteuer reformiert, wenn alle 16 Bundesländer das wollen. Der an diesem Freitag in den Bundesrat eingebrachte Reformvorschlag wird aber nur von 14 Ländern unterstützt. Bayern und Hamburg sperren sich. Ob die beiden Länder bis Freitag einlenken werden, ist offen. Aus Bayern hieß es, zunächst müsse man sich über die Erbschaftsteuer einigen. Dazu treffen sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch in Berlin. Mit der Reform der Grundsteuer wollen die Länder einem Verfassungsgerichtsurteil zuvorkommen. Der für Steuersachen zuständige Bundesfinanzhof hält die veraltete Berechnung für nicht rechtmäßig und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

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