Managerhaftpflicht:Zwei Buchstaben für die Sicherheit: D&O

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Zögerliches Handeln ist meist nicht von Erfolg gekrönt. Unternehmen versichern ihr Management oft mittels spezieller Policen: der Directors-and-Officers-Versicherung.

M. Autenrieth

In den wenigsten Fällen geschieht es auf eine so öffentliche und spektakuläre Art und Weise wie derzeit bei Siemens, wenn Unternehmen ihr Management verklagen. Und so gut wie nie geht es dabei um so große Schmiergeldaffären und drohende Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Unternehmen nicht gegen ihre Chefs klagen.

D&O-Versicherungen: Der Rettungsring der Manager - eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden. (Foto: Foto: Photocase/codswollop)

Im Regelfall sind es Versäumnisse aus mangelnder Sorgfaltspflicht, weswegen Geschäftsführer und Vorstände von ihrem Unternehmen belangt werden. Fehler, die Geld gekostet haben und für die das Unternehmen einen Schadenersatz fordert und im Falle von Aktiengesellschaften auch fordern muss, um nicht die Eigentümer, in diesem Fall die Aktionäre, zu schädigen.

Mangelnde Sorgfalt kann ein Versäumnis bei einer Auftragsvergabe sein, ein fahrlässiges Verpassen von Fördermöglichkeiten bedeuten, aber auch Verstöße gegen den Datenschutz beinhalten. Der Manager muss nicht unbedingt selbst den Fehler begangen haben; es kann ausreichen, wenn bei der Kontrolle von Mitarbeitern etwas schief gegangen ist.

Wie Vermögensschäden entstehen

In vielen dieser Fälle ist der Satz "Wer einen Schaden anrichtet, sollte dafür auch gerade stehen" dabei etwas zu kurz gegriffen. Sicherlich nicht zu Unrecht befürchten die meisten Unternehmen, dass zu vorsichtiges Handeln mit dem Augenmerk darauf, bloß keine Fehler zu machen, auf Dauer den geschäftlichen Erfolg gefährden könnte. Aus diesem Grund versichern denn auch Aktiengesellschaften und GmbHs ihre Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer gegen Schadenersatzansprüche, und zwar mit einer Directors-and-Officers-Versicherung.

Wie die Versicherung vorgeht

Dabei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die die Prüfung bestehender Haftungsansprüche und die Abwehr von nicht berechtigten Ansprüchen übernimmt. Im Klartext: Die Versicherung bemüht sich darum, dass nicht gezahlt werden muss. Für den Fall dass doch, leistet der Versicherer den Schadenersatz. Versichert sind dabei Vermögensschäden, die innerhalb der versicherten Zeit aufgrund von Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht entstehen, sofern diese nicht vorsätzlich oder wissentlich geschahen.

Lesen Sie weiter, wie sich die D&O-Versicherungen bis heute entwickelt haben.

Diese Versicherung, die vom Unternehmen für das Management abgeschlossen wird, hat in den rund 20 Jahren, die sie in Deutschland auf dem Markt besteht, zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre, als die ersten D&O-Versicherungen in Deutschland auf den Markt kamen, habe es nur englischsprachige Policen gegeben, erzählt Jürgen Karpf, Versicherungsberater bei Durstin & Kollegen und Vizepräsident des Bundesverbands der Versicherungsberater. "Deutschsprachige Verträge gab es erst Mitte der neunziger Jahre. In einem Fall ist das gesamte Management einer Gesellschaft zurückgetreten, weil diese keine D&O-Versicherung zu vernünftigen Konditionen abschließen konnte."

Für Eigentümer gelten spezielle Haftungsregeln

Dabei sei natürlich auch der Bedarf geweckt worden, so Karpf. "Versicherungen wollen ja verkauft werden." Davon abgesehen sei die D&O-Versicherung in vielen Fällen sinnvoll, und dies nicht nur bei Aktiengesellschaften, bei denen eine D&O-Versicherung heute weitgehend zum Standard gehört. Die Beschäftigung mit dem Thema lohne sich bei Unternehmen jeder Größenordnung, so der Versicherungsberater. "Betriebsfremde Geschäftsführer tun sich mit einer D&O-Versicherung immer leichter", so Karpf. In kleinen und familiengeführten Unternehmen sei die Versicherung dagegen sicherlich weniger wichtig, zumindest, solange keine Insolvenz drohe. "Wenn jedoch die Insolvenz vor der Tür steht und damit zu rechnen ist, dass der Insolvenzverwalter den Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen haftbar macht, ist es für den Abschluss einer solchen Versicherung zu spät."

Aber auch bei einer abgeschlossenen D&O-Versicherung war lange Zeit zu beachten, dass bei vielen Anbietern so genannte Eigenschäden, das heißt Ansprüche der versicherten Personen, die selbst am Unternehmen beteiligt sind, nicht ersetzt wurden - wenn der Anteil am Unternehmen einen bestimmten Prozentsatz, in der Regel 15 bis 25 Prozent, übersteigt. Seit 2007 verzichten einzelne Versicherer völlig auf diesen Ausschluss.

Konditionen sind verhandelbar

Über die jeweiligen Leistungen einer D&O-Versicherung können Kunden derzeit nach Angaben von Karpf auch verhandeln. Nachdem die D&O-Versicherungen um das Jahr 2002 die Preise deutlich angehoben und die Leistungen reduziert hatten, sei der Markt inzwischen wieder gut für den Kunden. Dies sollte allerdings nicht zu einem blinden Abschluss irgendeiner Police führen, warnt Karpf. "Die Vertragsbedingungen und Qualität der verschiedenen Anbieter sind sehr unterschiedlich, es gibt Preisunterschiede von bis zu 300 Prozent."

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