Von M. Autenrieth

Zögerliches Handeln ist meist nicht von Erfolg gekrönt. Unternehmen versichern ihr Management oft mittels spezieller Policen: der Directors-and-Officers-Versicherung.

In den wenigsten Fällen geschieht es auf eine so öffentliche und spektakuläre Art und Weise wie derzeit bei Siemens, wenn Unternehmen ihr Management verklagen. Und so gut wie nie geht es dabei um so große Schmiergeldaffären und drohende Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Unternehmen nicht gegen ihre Chefs klagen.

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D&O-Versicherungen: Der Rettungsring der Manager - eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden. (© Foto: Photocase/codswollop)

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Im Regelfall sind es Versäumnisse aus mangelnder Sorgfaltspflicht, weswegen Geschäftsführer und Vorstände von ihrem Unternehmen belangt werden. Fehler, die Geld gekostet haben und für die das Unternehmen einen Schadenersatz fordert und im Falle von Aktiengesellschaften auch fordern muss, um nicht die Eigentümer, in diesem Fall die Aktionäre, zu schädigen.

Mangelnde Sorgfalt kann ein Versäumnis bei einer Auftragsvergabe sein, ein fahrlässiges Verpassen von Fördermöglichkeiten bedeuten, aber auch Verstöße gegen den Datenschutz beinhalten. Der Manager muss nicht unbedingt selbst den Fehler begangen haben; es kann ausreichen, wenn bei der Kontrolle von Mitarbeitern etwas schief gegangen ist.

Wie Vermögensschäden entstehen

In vielen dieser Fälle ist der Satz "Wer einen Schaden anrichtet, sollte dafür auch gerade stehen" dabei etwas zu kurz gegriffen. Sicherlich nicht zu Unrecht befürchten die meisten Unternehmen, dass zu vorsichtiges Handeln mit dem Augenmerk darauf, bloß keine Fehler zu machen, auf Dauer den geschäftlichen Erfolg gefährden könnte. Aus diesem Grund versichern denn auch Aktiengesellschaften und GmbHs ihre Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer gegen Schadenersatzansprüche, und zwar mit einer Directors-and-Officers-Versicherung.

Wie die Versicherung vorgeht

Dabei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden, die die Prüfung bestehender Haftungsansprüche und die Abwehr von nicht berechtigten Ansprüchen übernimmt. Im Klartext: Die Versicherung bemüht sich darum, dass nicht gezahlt werden muss. Für den Fall dass doch, leistet der Versicherer den Schadenersatz. Versichert sind dabei Vermögensschäden, die innerhalb der versicherten Zeit aufgrund von Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht entstehen, sofern diese nicht vorsätzlich oder wissentlich geschahen.

Lesen Sie weiter, wie sich die D&O-Versicherungen bis heute entwickelt haben.

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