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359 Euro bekommt ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger jeden Monat, das ist zumindest der Regelsatz. Weil das jedoch nicht reicht, wird dieser Betrag durch verschiedene Leistungen aufgestockt. So übernimmt das Amt beispielsweise Miete, Heizkosten und die Beiträge zur Krankenversicherung. Außerdem gibt es Geld für Kinder. Der Betrag (60, 70 oder 80 Prozent der Regelleistung, abhängig vom Alter des Kindes) ist allerdings umstritten. Am Dienstag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob die Regelung rechtmäßig ist. Doch damit endet der Anspruch von Langzeitarbeitslosen nicht. sueddeutsche.de zeigt, welche Kosten zusätzlich übernommen werden können.

Erstausstattung der Wohnung

Hartz-IV-Empfänger haben einmalig Anspruch auf eine Erstausstattung der Wohnung, etwa auf einen Tisch, Schränke, ein Bett oder auch ein Fernsehgerät. Die Leistung wird jedoch nur dann bewilligt, wenn der Betroffene die Gegenstände bislang nicht besessen hat, also beispielsweise neu in eine Wohnung zieht. Bundesweit werden durchschnittlich für einen Einpersonenhaushalt etwa 800 bis 1200 Euro bezahlt. Auch wenn durch außergewöhnliche Umstände (Geburt eines Kindes, Trennung, Wohnungsbrand) eine Notsituation entsteht, kann das Amt einspringen.

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8. Februar 2010, 13:25 2010-02-08 13:25:00  ©