Haribo: Urteil:Viel Lärm um nichts

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Haribo und Katjes zoffen sich vor Gericht wegen einer Werbung für "Dropjes"-Lakritz - obwohl es die kritisierte Tüte schon längst nicht mehr im Handel gibt.

Wenn es um Süßes geht, dann hört der Spaß für Haribo und Katjes auf. Millimeter für Millimeter wurden im jüngsten Rechtsstreit der beiden Süßwarenkonkurrenten Warnungen und Werbung auf einer Haribo-Lakritztüte der Sorte "Dropjes" ausgemessen. Im Kleinkrieg um das Kleingedruckte unterlag Haribo am Dienstag in zweiter Instanz Katjes.

Zoff vor Gericht: Haribo und Katjes. (Foto: Foto: dpa)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung von Haribo gegen eine Einstweilige Verfügung gegen "Dropjes"-Lakritztüten ab. Dabei ging es um den Aufdruck "Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz". Dieser ist vorgeschrieben, wenn der Salmiak-Anteil über zwei Prozent liegt. Laut Katjes wurde diese Warnung bei Haribo von der Werbung "Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso" überlagert.

"Made in Germany" kam erst später

Katjes hatte auch moniert, dass Haribo seine "Dropjes" eine holländische Süßigkeit genannt hatte und erst später einen Aufdruck "Made in Germany" auf die Tüten kleben ließ. Zudem war auf den Verpackungen ein Junge auf einem Fahrrad zu sehen. Insgesamt sehe die "Dropjes"-Tüte so aus, als ob sie eine Kinder-Süßigkeit enthalte, meinte Katjes.

Die beanstandete Tüte gibt es inzwischen aber gar nicht mehr im Handel. Und auch das Rezept für "Dropjes" hat Haribo längst geändert. So wurde der Salmiak-Anteil auf unter zwei Prozent gesenkt, so dass sich die Warnung "Erwachsenenlakritz, kein Kinderlakritz" erübrigte. Und anstatt eines fröhlichen Jungen auf einem Fahrrad sind auf der Tüte jetzt eine Windmühle und ein Schiff abgebildet. Viel Lärm um nichts, könnte man also meinen. Denn mit der neuen Haribo-Tüte hat Katjes kein Problem mehr.

Haribo-Anwalt Ingo Jung sieht die Berufung aber doch als Erfolg. Denn Haribo sei der "klarstellende Hinweis" des Gerichts wichtig gewesen, dass das Tüten-Verbot sich nur auf die Überlagerung der verschiedenen Slogans bezogen habe und nicht auf Inhalt und Bilder. Katjes-Anwalt Thomas Schmitz sagte: "Uns ging es um den Schutz der Verbraucher." Das dürften vor allem Kinder sein. Diese stehen in der Regel mit großen Augen vor dem Süßwaren-Regal im Supermarkt und interessieren sich wenig für das Kleingedruckte - wenn sie es denn überhaupt schon lesen können.

Den "Dropjes"-Streits hat Haribo zwar verloren, aber in den jahrelangen Gerichtsfehden mit der Konkurrenz muss auch Katjes bisweilen bittere Pillen schlucken. So verlor der Fabrikant aus Emmerich Ende Januar einen Rechtsstreit um die Verwendung der Bezeichnung "Yoghurt Gum" für Fruchtgummi. Auch Haribo darf Süßigkeiten als "Yohurt Gum" verkaufen.

© sueddeutsche.de/dpa/mel/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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