Gastgewerbe:Wirte fordern 12-Stunden-Schichten für Kellner

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  • Gastwirte fordern, dass Kellner und Küchenpersonal künftig bis zu zwölf Stunden am Stück arbeiten dürfen. Erlaubt sind derzeit zehn Stunden.
  • Die Gesamtarbeitszeit solle sich aber nicht verlängern, heißt es vom Verband Dehoga.
  • Arbeitnehmervertreter reagieren empört. Sie verweisen auf ohnehin schon harte Arbeitsbedingungen in der Branche.

Die Forderungen des Gastgewerbes

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga verlangt eine Ausweitung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten. Es müsse möglich sein, Beschäftigte an maximal drei Tagen pro Woche bis zu zwölf Stunden lang einzusetzen, erklärte der Verband. Dazu solle das Arbeitszeitgesetz geändert werden.

Die derzeit gültige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden sei ein "zunehmendes Problem für die Branche". Zur Begründung führte Dehoga-Präsident Ernst Fischer das Beispiel einer Hochzeitsfeier an, die länger dauert als geplant. "Unsere Betriebe können nicht mitten in der Nacht die Mitarbeiter wechseln", erläuterte er. "Der Gastronom steht vor der Wahl: Die Hochzeitsfeier vorzeitig beenden oder ein saftiges Bußgeld bis zu 15 000 Euro zahlen."

Der Dehoga fordere ausdrücklich keine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit, heißt es in einem Positionspapier. Der Verband verweist auf die seit dem Inkrafttreten des Mindestlohns geltende Dokumentationspflicht für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit in der Gastronomie und Hotellerie. Werde ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt, drohten Bußgelder bis zu 15 000 Euro. Wer wiederum gegen die Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit einem Bußgeld bis zu 30 000 Euro rechnen.

Empörung bei Arbeitnehmervertretern

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) reagierte empört auf den Vorstoß. Damit setze der Verband "die Gesundheit der im Gastgewerbe beschäftigten Menschen aufs Spiel", erklärte NGG-Vize Burkhard Siebert. Die Arbeitssituation in der Branche sei "strukturell schon ungünstig", erklärte Siebert. "Früh-, Spät- und Nachtschichten, Wechseldienste sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit sind aus arbeitsmedizinischer Sicht sehr belastend."

Laut Gesetz darf die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf maximal zehn Stunden ist möglich, der Durchschnitt darf aber innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht über acht Stunden liegen. Im Gastgewerbe wurde der Ausgleichszeitraum vielfach schon auf bis zu zwölf Monate verlängert. In Tarifverträgen können innerhalb bestimmter Grenzen abweichende Regelungen getroffen werden. Geht ein Arbeitnehmer einer Nebenbeschäftigung nach, werden alle Arbeitsstunden zusammengerechnet.

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