Von Daniela Kuhr

Ein neues Urteil und ein neues Gesetz zeigen es: Mitglieder von Kontrollgremien müssen ihre Verantwortung ernst nehmen - sonst können sie belangt werden.

Für Vorstände von Aktiengesellschaften sind ungemütliche Zeiten angebrochen. Seit Staatsanwälte ihre Scheu verloren haben, werden sie strafrechtlich viel häufiger für Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen. Und auch zivilrechtlich drohen den Managern zunehmend Konsequenzen. Das wohl spektakulärste Beispiel ist der Fall Siemens, wo der Aufsichtsrat beschlossen hat, wegen der Schmiergeldaffäre den gesamten früheren Vorstand auf Schadenersatz zu verklagen. Für Vorstände wird die Luft also dünner. Doch was ist mit den Aufsichtsräten? Schließlich ist es ihre Aufgabe den Vorstand zu kontrollieren und Fehlverhalten zu verhindern.

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Der Fall Siemens und seine Folgen: Aufsichtsräte können für Versäumnisse haftbar gemacht werden. (© Foto: dpa)

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"Den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft in die Haftung zu nehmen, ist sehr schwierig", sagt Hans-Ulrich Wilsing, Partner der Kanzlei Linklaters in in Frankfurt. "Er hat zwar den Vorstand zu überwachen, doch er ist kein Ersatz-Geschäftsführer und muss sich daher nicht um jedes Detail kümmern."

Milliardenbetrag in schwarzen Kassen

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorfs sorgt jetzt allerdings für Unruhe in Managementkreisen. Darin haben die Richter einen Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden verurteilt, einem Aktionär Schadenersatz von knapp 40.000 Euro zu zahlen (Aktenzeichen: I-9 U 14/08). Es ging um eine betrügerische Gesellschaft, deren Vorstand das Geld der Anleger nicht wie versprochen investiert, sondern verprasst hatte. Der Aufsichtsrat müsse zahlen, weil er den Vorstand nicht genügend überwacht habe, sagt der Münchner Anwalt Peter Mattil, der den klagenden Aktionär vertreten hat. Der Aufsichtsrat sei untätig geblieben, obwohl sich diverse Fragen "aufgedrängt" hätten, heißt es im Urteil. Dazu zählte vor allem die Frage, wo Millionenbeträge geblieben seien.

Im Fall von Siemens ist ebenfalls viel Geld verschwunden, und zwar mehr als nur ein paar Millionen Euro. Hier geht es um einen Milliardenbetrag, der möglicherweise in schwarze Kassen geflossen ist. Doch genau wie der Vorstand will auch der Aufsichtsrat nicht erkannt haben, dass im Konzern über Jahre hinweg systematisch geschmiert wurde. Könnten Aktionäre nun nach dem Düsseldorfer Urteil den früheren Aufsichtsrat von Siemens ebenfalls wegen mangelnder Kontrollausübung verklagen?

"Bei Siemens gab es deliktisches Handeln in großem Stil", sagt Mattil. "Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass der Aufsichtsrat nicht ausreichend überwacht hat." Die Sache habe jedoch einen Haken: Selbst nach Bekanntwerden des Skandals Ende 2006 sei die Siemens-Aktie stetig gestiegen. Die Affäre habe den Kurs nicht erkennbar belastet.

Lesen Sie im zweiten Teil, warum der Siemens-Konzern von seinen Kontrolleuren möglicherweise Geld zurückverlangen könnte - und wie der Gesetzgeber den Druck auf die Aufsichtsräte sogar noch erhöht.

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