EU:Kampf gegen Geldwäsche

Lesezeit: 1 min

Nach langem Streit einigt sich die Europäische Union auf schärfere Gesetze. Wer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, soll künftig Zugang zu den nationalen Registern der wirtschaftlichen Eigentümer aller in der EU tätigen Unternehmen erhalten.

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Die Europäische Union hat den Kampf gegen Geldwäsche deutlich verstärkt. Wer ein berechtigtes Interesse vorweisen kann, soll künftig Zugang zu den nationalen Registern der wirtschaftlichen Eigentümer aller in der EU tätigen Unternehmen erhalten. Damit können auch Journalisten und Nichtregierungsorganisationen Einblick in die Eigentumsverhältnisse sogenannter Trusts bekommen, wie sie etwa durch die "Panama Papers" aufgeflogen sind. Darauf einigten sich Vertreter des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und der Mitgliedsstaaten am Freitagabend in Brüssel. Die neuen Vorschriften der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie müssen noch formell angenommen und dann binnen 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Der Einigung war ein langer Streit zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Staaten vorausgegangen. Nach neun Verhandlungsrunden konnten sich die Abgeordneten mit einer Vielzahl ihrer Forderungen durchsetzen. Die neuen Vorschriften stärken den Kampf gegen Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Steuervermeidung. "Dieser Kompromiss ist ein Fortschritt", sagte der grüne Abgeordnete Sven Giegold. Mit dem öffentlichen Einblick in die dubiosen Geschäftsstrukturen komme zwar Licht in dunkle Steuersümpfe, doch noch immer sperrten sich die EU-Staaten mehrheitlich gegen mehr europäische Kontrolle durch die EU-Kommission.

Der Richtlinie zufolge sollen nun die Datenbanken einzelner EU-Staaten zu den wirtschaftlich Berechtigten vernetzt werden, um den Finanzbehörden die Arbeit zu erleichtern, wenn es beispielsweise darum geht, komplizierte Strukturen über mehrere Länder nachvollziehen zu können. Sofern der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte einer Firma nicht ermittelt werden kann und stattdessen nur ein Geschäftsführer bekannt ist, muss dies im Unternehmensregister kenntlich gemacht werden. Die Mitgliedsstaaten müssen außerdem ähnliche nationale Register für Bankkonten und Schließfächer einführen. Im Fall von Immobilien soll die EU-Kommission noch prüfen, ob die nationalen Datenbanken verbunden werden sollten.

Die EU einigte sich außerdem auf strengere Regeln für Plattformen, auf denen Bitcoin und andere virtuelle Währungen gehandelt werden. Damit werde mehr Transparenz geschaffen, Geldwäsche erschwert und die Terrorfinanzierung unterbunden, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Der Preis von Bitcoin stieg seit Jahresbeginn um 1700 Prozent. Kritiker warnen vor einer Blase, die bald platzen könnte. Mit den neuen Regeln werden anonyme Transaktionen auf Handelsplattformen für virtuelle Währungen ebenso untersagt wie Transaktionen mit Prepaid-Karten. Letztere könnten Ermittlern zufolge genutzt werden, um Terroranschläge zu finanzieren.

© SZ vom 18.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: