EU:Drehtür-Effekt

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Einige Lobbyisten dürften es bald schwerer haben, Zutritt zum EU-Parlament zu bekommen. (Foto: Getty Images)

Die Bank UBS sagte dem Panama-Untersuchungsausschuss ab. Nun könnten die Banker Hausverbot im Europäischen Parlament bekommen.

Von Alexander Mühlauer

Wer von der Rue Wiertz ins Europäische Parlament will, muss durch eine Drehtür. Ganz einfach ist das nicht, denn vor der Drehtür steht ein Sicherheitsmann. Und der prüft mit geübtem Türsteherblick, ob man auch wirklich rein darf. Also erst mal Ausweiskontrolle, kurzer Gesichtsabgleich. Passt? Moment, erst wenn einem der Türsteher ein gönnerhaftes "Ça va" entgegenraunt, hat man es geschafft. Und darf rein.

Am leichtesten passieren natürlich die Abgeordneten und Parlamentsmitarbeiter die Drehtür in Brüssel. Aber auch für Lobbyisten ist es nicht schwierig, vorausgesetzt sie haben einen sogenannten Hausausweis. Dafür müssen die Interessenvertreter im Transparenzregister des Europäischen Parlaments eingetragen ist. So gut wie alle großen Unternehmen finden sich dort. Auch die Schweizer Bank UBS. Vier Personen sind als "In-House-Lobbyisten" des Finanzinstituts akkreditiert. Doch nun stellt sich die Frage, ob das auch so bleibt.

Vertreter der Bank waren vom Pana-ma-Papers-Untersuchungsausschuss zu einer Anhörung im März eingeladen worden. Doch die UBS sagte ab und verwies darauf, dass die Bank sich bereits im Taxe-Ausschuss zur Aufklärung des Lux-Leaks-Skandals beteiligt habe. Die Abgeordneten sollten sich doch an die Schweizerische Bankiervereinigung wenden.

Der finanzpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold, kritisiert das Verhalten der UBS. Mit der Veröffentlichung der Panama Papers seien "neue Fakten auf den Tisch gekommen, die wir bei Lux-Leaks noch nicht kannten und die auch die UBS betreffen". Er fordert deshalb Sanktionen gegen die Schweizer Bank: "Die UBS-Vertreter müssen ihre Hausausweise verlieren."

Bis vor Kurzem wäre das eine schwierige Prozedur geworden. Doch seit die Abgeordneten im Dezember eine Überarbeitung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments verabschiedet haben, könnte den Schweizer Bankern nun tatsächlich ein Hausverbot drohen. Und nicht nur ihnen.

Viele Parlamentarier waren es leid, dass Personen, die sie zur Anhörung in einen Untersuchungsausschuss eingeladen hatten, immer wieder absagten. Seit der Änderung der Geschäftsordnung gilt: Personen, die sich weigern zu kommen, dürfen auch keinen Zugang mehr ins Europäische Parlament haben. Sprich: Lobbyisten dürfen künftig nur noch rein, wenn sie bereit sind, auch dann ins Parlament zu kommen, wenn es nicht gerade ihren Interessen entspricht. Ein Hindernis gibt es dann natürlich trotzdem noch: die Drehtür.

© SZ vom 24.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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