Post vom Datenschutzbeauftragten: Die Vorwürfe gegen die Drogeriekette Müller erhärten sich - doch das Unternehmen sieht sich selbst im Recht.
Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg ist in diesen Tagen ein gefragter Mann. Auf dem Schreibtisch von Günter Schedler liegen derzeit gleich mehrere Fälle, bei denen es um das illegale Ausforschen von Mitarbeiterdaten in Privatunternehmen geht, genauer gesagt um deren Krankheiten. Neben den Vorwürfen gegen Daimler und Lidl, wurde am Wochenende bekannt, dass auch bei der Ulmer Drogeriemarktkette Müller genau Buch geführt wird über die Krankengeschichten von Mitarbeitern. Das Unternehmen wird deshalb in den nächsten Tagen Post aus Stuttgart bekommen. Inhalt: ein Fragenkatalog des Datenschutzbeauftragten. Dabei geht es vor allem um sogenannte Krankenrückkehrgespräche, die Müller-Beschäftigten mit Vorgesetzten führen müssen.
In Kürze wird das Management der Drogeriekette Müller Post vom baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten bekommen. (© Foto: dpa)
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Die Gewerkschaft Verdi wirft dem Unternehmen vor, dass dabei eindeutig die Grenzen des Zulässigen überschritten wird. Dem widersprach Müller am Montag in einer schriftlichen Stellungnahme, nachdem das Unternehmen drei Tage hartnäckig zu den Vorwürfen geschwiegen hatte. Es bestätigte, dass solche Gespräche üblich seien. Doch würden Mitarbeiter dabei keinesfalls "unter Druck" gesetzt. Zweck sei es lediglich "etwaige betriebliche Ursachen für eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erkennen". Müller komme damit seiner Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach, heißt es weiter. Ob die beschriebene Praxis in jedem Falle mit Datenschutzvorgaben vereinbar ist, wurde allerdings offengelassen.
Für Verdi-Mann Rainer Dacke gehen die von Müller erhobenen Krankheitsdaten eindeutig zu weit. So müssen Mitarbeiter etwa die Frage beantworten, ob ihre Genesung vollständig abgeschlossen sei. Verneinen sie dies, müssen sie die Gründe dafür ausführlich erläutern. Das geht aus dem Fragebogen hervor, der auch der Süddeutschen Zeitung vorliegt. "Das ist nicht zulässig und geht den Arbeitgeber nichts an. Ohnehin kann eine solche Frage nur ein Arzt sachlich korrekt beantworten", sagt Dacke, der klarstellt, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, kranke Mitarbeiter nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz nach ihrem Befinden zu fragen. Vorausgesetzt, dies geschehe im Rahmen des Erlaubten.
Vorwurf: Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte
Wo die Grenzen genau verlaufen, ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Dort heißt es unter anderem, dass solche Gespräche zulässig sind, wenn etwa der Betroffene länger als sechs Wochen oder wiederholt krankgeschrieben war und der Verdacht besteht, dass Bedingungen am Arbeitsplatz die Ursache sind. Eine systematische Befragung aller Mitarbeiter sei dadurch keinesfalls abgedeckt, so Dacke. Er bemängelt zudem, dass die Betroffenen zwar ihre Unterschrift unter das Formular mit dem Titel Krankenrückkehrgespräch setzen müssen, aber keine Kopie davon erhalten. Somit sei nicht überprüfbar, ob das Formular nachträglich noch ergänzt oder abgeändert wurde.
Laut Verdi verstößt die viertgrößte deutsche Drogeriekette mit etwa 20.000 Beschäftigten nicht nur gegen Datenschutz-Regeln sondern auch gegen die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter. Durchaus sinnvolle Personalgespräche würden benutzt, um Beschäftigte systematisch unter Druck zu setzen. Wer häufiger krank sei als andere Kollegen im Betrieb, erhalte von der Geschäftsleitung ein Schreiben, in dem ihm ein Arbeitsplatzwechsel nahegelegt werde. Entsprechende Schriftstücke liegen der Gewerkschaft nach eigenen Angaben vor.
Das Handelsunternehmen muss sich nun in den nächsten Wochen mit einem weiteren Fragebogen auseinandersetzen, Absender ist der Datenschutzbeauftragten Schedler. Kommt er nach eingehender Prüfung zu dem Schluss, dass Müller bei seinen Krankenbefragungen zu weit geht, drohen dem Unternehmen Bußgeldzahlungen in Millionenhöhe. Die Bespitzelung seines Personals kostete den Discounter Lidl im vergangenen Jahr insgesamt mehr als eine Million Euro.
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(SZ vom 22.04.2009/tob)
Putin und Hollande streiten um Intervention in Syrien
in umgekehrter Richtung. Klar scheint auch zu sein, dass die Juristen mit allerlei Tricks das ramponierte Image zu heben. Man darf gespannt sein, wie es weiter geht.
Die zu verhängenden Bußgelder müssen bei weitem die Einspareffekte übertreffen, die sich der Arbeitgeber durch die Befragungen (und den dadurch aufgebauten Druck) zu erzielen erhoffte. Das muß richtig weh tun. Langfristig müßte man mal überlegen, ob man bei solchen Unternehmen nicht eine Sonderabgabe einführt, die solange auferlegt wird (auf dn Umsatz beispielsweise), bis nachweislich eine Verbesserung der monierten Zustände auftritt. Wir reden hier immerhin von essentiellen Bürgerechten, es geht hier nicht um eine Ordnungswidrigkeit. Diese Unternehmen müßten ganz anders angefaßt werden.