Die Deutsche Bahn hat mehr als ein Jahrzehnt lang ihre Belegschaft systematisch ausgespäht - die Dokumentation eines besonders krassen Falls.
Die Deutsche Bahn hat mehr als ein Jahrzehnt lang ihre Belegschaft systematisch ausgespäht - meist war das rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix in einem vorläufigen Abschlussbericht. sueddeutsche.de dokumentiert einen besonders krassen Fall.
Datenskandal bei der Deutschen Bahn - beim Staatskonzern wurden über Jahre hinweg Mitarbeiter durchleuchtet. (© Foto: dpa)
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Ende 2002 ging bei mehreren Finanzbehörden ein anonymes Schreiben ein, in dem ein Bahn-Insider das Unternehmen und Konzernchef Hartmut Mehdorn eines Steuerdelikts bezichtigte. Der Anonymus, er nannte sich Mehdorn, verfügte über Informationen, zu denen nur rund 40 Bahn-Mitarbeiter Zugang gehabt haben sollen. Die Bahn schaltete die zuvor schon wiederholt beauftragte Detektei Network ein, um diesen Beschäftigten zu ermitteln. Network ist auch in den Spitzelskandal bei der Telekom verwickelt.
Laut Dix-Bericht erhielt Network von der Bahn "Vergleichstexte" von vier Mitarbeitern, die als kritisch oder "aufmüpfig" galten und mit den in dem anonymen Schreiben aufgeführten Vorgängen zu tun hatten. Network beauftragte einen Schriftstilgutachter, die Texte zu prüfen.
Arbeitsgericht weist Kündigung zurück
Außerdem wurden bei der Bahn die Maildaten und Computer-Dateien von fast 40 Mitarbeitern erfasst. Bei einem Beschäftigten wurde sogar eine Datei kopiert, die ausdrücklich als privat gekennzeichnet war. Network nannte im November 2003 schließlich einen Hauptverdächtigten. Die Festplatte dieses Mitarbeiters wurde dem Dix-Bericht zufolge am 18. Dezember 2003 ausgebaut, der Verdächtige wurde später gefeuert. Das zuständige Arbeitsgericht erklärte die Kündigung aber für unwirksam.
Die anderen durchleuchteten Beschäftigten wurden laut Dix-Bericht weder von der Bahn noch von Network über die Untersuchungen informiert. Der Datenschutzbeauftragte rügt, dass Network von der Bahn auch Mails dieser Mitarbeiter bekam. Darunter ein Schreiben, in dem sich ein Beschäftigter beim Betriebsrat beschwert hatte, dass ein Urlaub abgelehnt worden sei. In anderen Fällen ging es beispielsweise um eine Gehaltseinstufung, eine Kündigung bei einer Krankenkasse oder einen Mietvertrag. Und um einen Grabstein, mit Geburts- und Sterbedatum. Die ausgewerteten E-Mails sollen bis heute bei der Konzernrevision erfasst sein.
Dix rügt, die Bahn hätte Network keine privaten E-Mails der Beschäftigten überlassen dürfen. "Die Datenübermittlung war rechtswidrig." Außerdem hätte die Bahn die betroffenen Mitarbeiter vorab über die Untersuchungen informieren müssen; die Ermittlungen wären dadurch nicht gefährdet worden. Die bis heute andauernde Speicherung der überprüften E-Mails verstoße gegen das Datenschutzgesetz.
Nach Ansicht von Dix hätte die Bahn zuerst klären müssen, ob die Überprüfung von 40 Beschäftigten angesichts des "nicht sehr schweren Tatvorwurfs" überhaupt verhältnismäßig gewesen wäre. Bei der Untersuchung hätten "nur dienstliche E-Mails verwendet werden dürfen".
Das ist nur einer von vielen Fällen, wenn auch ein besonders krasser. Insider sagen, was bislang bei der Bahn aufgedeckt worden sei, komme nur der "Spitze eines Eisbergs" gleich. Fortsetzung folgt.
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(sueddeutsche.de/mel)
Gysi gegen Lafontaine
Wieder muss ich widersprechen. Wenn in einer Firma die Verantwortlichkeiten klar definiert sind und jeder weiß, wer für etwas verantwortlich ist, dann spielt auch die größe des Konzerns keine Rolle. Und wenn halt in einem Konzern eine Maßnahme angeordnet wird, die große Teile der Mitarbeiter betrifft, dann muss nun mal ein Vorstandmitglied diesen Auftrag schriftlich erteilen und dann gibt's auch nachher keine Diskussionen darüber, wer so etwas angezettelt hat oder wer davon wissen könnte.
Es kann doch nicht sein, dass in einem Konzern wie der Bahn, wo jeder, der einen Auftrag für mehr als 2,80 nach draußen gibt, mindestens die Unterschrift eines Vorgesetzten braucht, solche Untersuchungen anordnen kann, ohne dass das schriftlich dokumentiert ist.
Wohl die wenigsten Menschen wollen Opfer einer anonymen Anzeige wegen Steuerhinterzeihung werden. Besonders wenn sie sich in diesem Fall als unbegründet herausgestellt hat.
ABER wenn Herr M. unbedingt den Denunzianten ermitteln möchte, wieso zahlt dies anscheinend vollumfänglich das Unternehmen, respektive der Staat und damit der Steuerzahler? Ist eine derartige Abwälzung von Kosten auf das Unternehmen überhaupt rechtlich und steuerlich zulässig?
Falls er privat eine Detektei beauftragen möchte, sei ihm dies unbenommen.
Wie nee echt jetzt? Mist... ich dachte immer der Standstreifen wäre die Fahrradspur...
Soll das jetzt auf eine Neiddebatte hinauslaufen? Sie wissen doch genau, das es verboten ist mit dem Fahrrad auf der Autobahn zu fahren...
Sicher, aber woher kommt es, daß es die Möglichkeit gibt für ein solches Gehabe? Imho liegt es an der Anonymität solch riesiger Konzerne. Sie sind ein Garant für Null-Transparenz und Parallelitäten, in der Überwachung in derartigem Stil möglich ist.
Und der Arbeitnehmer als Kostenfaktor, absolute Zustimmung! Aber eben auch auf Grund der Unpersönlichkeit als Faktor der Größe.
Wenn ich gewisse Dinge als Chef in die Wege leite, die ganz empfindlich auf die Persönlichkeitsrechte meiner Mitarbeiter drücken, dann muß ich in einem kleinen Unternehmen diesen am nächsten Tag in die Augen schauen. Das braucht man nicht in einem Konzern. Das sind alles Personalnummern, Faktoren, nichts menschliches, und schon gar keine Schicksale.
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