Ein Kommentar von Hans Leyendecker

Die für die Konzernsicherheit zuständigen Abteilungen haben längst ein Eigenleben entwickelt - dabei müssten private Schnüffler viel stärker an die Kandare genommen werden.

Es hat lange gedauert, bis hierzulande die Einsicht wuchs, dass Korruption das Gemeinwohl schädigt und zum moralischen Verfall beiträgt. Spezielle Formen des Gebens und Nehmens wie etwa in der Causa Siemens definiert die kriminologische Forschung fast schon beschönigend als "Missbrauch einer Funktion in der Wirtschaft zu privaten Zwecken".

Überwachungskamera, dpa

Alles im Blick: Korruptionsbekämpfung wird von vielen Unternehmen als Rechtfertigung verstanden, Mitarbeiter auszuspähen und zu überwachen. (© Foto: dpa)

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Seit einer Weile ist ein anderer Missbrauch zu beobachten, und der kann die saubere Korruptionsbekämpfung nicht nur in Verruf bringen, sondern auch lähmen. Mit enormer Energie gehen Sicherheitsabteilungen großer Konzerne gegen vermutete oder behauptete Kriminalität vor, die sie der Einfachheit halber "Korruption" nennen. Arbeitnehmer und auch Außenstehende sind so zum Objekt betrieblicher Paranoia geworden.

Bei der Deutschen Bahn beispielsweise war die Korruptionsbekämpfung oft nur Vorwand, um Kritiker auszuspähen oder potentielle Presse-Informanten im eigenen Haus einzuschüchtern. Selbst das Aufspüren von möglichen Verstößen gegen die Genehmigungspflicht von Nebentätigkeiten wurde intern damit begründet, dass man so die Korruption bekämpfen wolle. Längst stellt die Dreistigkeit der privaten Schnüffler die Unverfrorenheit staatlicher Ermittler in den Schatten. Grundrechte stören da nur.

Sammelwütige Schnüffler

Was dem Staat der Terrorverdacht, ist etlichen Unternehmen mittlerweile der Korruptionsverdacht. Der Unterschied aber ist: Den sammelwütigen staatlichen Schnüfflern haut regelmäßig das Bundesverfassungsgericht auf die Finger. Sie können - zu ihrem Jammer - die allfälligen Obsessionen nicht ausleben und werden immer wieder ausgebremst. Behördliche Sicherheitsvorkehrungen erschweren einen einfachen Missbrauch der Daten.

Den privaten Jägern, die ebenso wie ihre Staats-Kollegen gern mit vorgeblichen Sicherheitsinteresssen hantieren, ist aber bislang niemand in den Arm gefallen. Datenschutz gilt in ihren Kreisen als Täterschutz. Diese Formel fällt ihnen besonders leicht, weil viele der Bediensteten früher bei der Polizei oder beim Nachrichtendienst gearbeitet haben und dort nicht immer so zum Zuge kamen, wie sie es gerne gehabt hätten.

Längst sind rechtsfreie Räume entstanden, in denen sich entweder Rechtsabteilungen oder die Revision oder die Mitarbeiter von der Konzernsicherheit tummeln. Die Skandale bei der Bahn, bei der Telekom oder bei Lidl haben ihre jeweiligen Besonderheiten; ihr eigenes Milieu, ihre eigene Physiognomie. Außenstehende können sich bei den Nachforschungen leicht in den labyrinthischen Korridoren dieser Unternehmen verlaufen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, was die Datenskandale gemeinsam haben - und was sich an der Gesetzeslage ändern muss.

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