Die Lehre aus den Datenskandalen: Deutschland muss Arbeitnehmer stärker schützen.
Seit Monaten nun gibt es Berichte über den skandalösen Umgang renommierter Unternehmen mit Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Immer mehr kommt ans Tageslicht - gerade auch über Unternehmen mit Weltgeltung, denen man solche Verhaltensweisen nicht zugetraut hätte. Da werden systematisch Telefondaten überwacht, um festzustellen, wer mit wem wann und wie lange gesprochen hat.
Heimliche Überwachung: Die Datenaffären bei Bahn und Telekom machen deutlich, dass die Rechte und Daten der Arbeitnehmer stärker geschützt werden müssen. (© Foto: istock)
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Da werden Mails auf Absender, Empfänger und öffentliche Kritiker gefiltert oder gleich vollständige Inhalte ausspioniert. Da werden PCs mit elektronischen Spionen mitgelesen und Festplatten ahnungsloser Mitarbeiter kopiert, da werden Krankendaten missbraucht und das Privatleben von Arbeitnehmern ausgespäht.
Dass dabei Strafgesetze und Betriebsvereinbarungen gebrochen, im Grundgesetz garantierte Persönlichkeits- und Mitbestimmungsrechte verletzt sowie Datenschutzbeauftragte an die Seite gedrängt werden, ist in solchen Unternehmen offensichtlich zweitrangig.
"Gläserne Belegschaften"
Der Zweck ist klar: Mehr Kontrolle soll her, Kontakte zwischen Mitarbeitern und einer möglicherweise kritischen Öffentlichkeit sollen unterbunden werden. Die Zentrale will alles wissen und alles steuern, um, bei Unbotmäßigkeit, Arbeitnehmer zu disziplinieren oder zu entlassen und kritische Experten und Journalisten mundtot machen.
Das Ziel sind "gläserne Belegschaften" und eine handzahme Öffentlichkeit. Das ist nicht akzeptabel - der Schutz von vertraulichen Interna ist berechtigt, die Methoden indes sind es nicht.
Damit nicht genug: Auch Konten von Mitarbeitern werden ausgespäht, angeblich um Korruption vorzubeugen. Mittlerweile geht bei Banken die nervöse Frage um, wie solch geschützte Kundendaten überhaupt abgezogen werden konnten - schließlich gibt es ja nur zwei Wege, und beide sind illegal: Entweder wurden Bankmitarbeiter bestochen oder Spione installiert.
Anstiftung zu Straftaten
Bekannt geworden ist auch, dass es für diese illegale Ermittlung solcher Daten mittlerweile Spezialisten gibt, die man gegen viel Geld anheuern kann. Das haben Unternehmen getan, obwohl das im Zweifel der Anstiftung zu Straftaten gleichkommt.
Die Verfassung, Gesetze, Mitbestimmungsrechte, der Schutz der Persönlichkeit und der Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - alle diese geschützten Rechte sind ganz offensichtlich auch im Jahr des 60. Geburtstags der Bundesrepublik in manchen Unternehmen immer noch Fremdwörter (oder: schon wieder, vielleicht verführt durch die neuen technischen Möglichkeiten).
Wir waren schon mal weiter. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht dem Schutz der persönlichen Daten längst den Rang eines Grundrechts eingeräumt. Es verteidigt ihn auch mit Zähnen und Klauen, wenn wieder mal ein Gesetz im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus zu weit geht. Diese Auseinandersetzung ist ganz offensichtlich noch lange nicht zu Ende.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, was sich an der Unternehmenskultur ändern muss - und warum der Gesetzgeber in der Pflicht ist, etwas zu tun.
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Putin und Hollande streiten um Intervention in Syrien
Statt dessen treiben sie ihr Spiel auf hochbezahlten Pöstchen weiter und erhielten riesige Millionenabfindungen!
Das Betriebsverfassungsgesetz und das Grundgesetz muss nicht erst erfunden werden!
Wie es aussieht, erfolgten Alibi-Aufklärungen und die Forderung nach neuen Gesetzen zum Schutz der Arbeitnehmer!
Im Hintergrund arbeitet die Bertelsmann-Stiftung mit Prof. Preis an einer Änderung des Arbeitsrechtes - zu Ungunsten der Beschäftigten! Die Vorlage liegt bereits im Parlament!
Bitte - wo wurden nach dieser brutalstmöglichsten Aufklärung die Täter verurteilt?
Wie sieht es mit den Strafanträgen aus? Oder warten die betroffenen obersten Gewerkschaftsfunktionäre bequem auf ihren Stühlen auf ein lukratives Pöstchen in einem Aufsichtsrat.
So eine brutalstmögliche Aufklärung kenne ich schon von Siemens!
Fakt ist: Dem Bürger wird offensichtlich, wie machtlos er ist, es sei denn, er greift selbst zur brutalstmöglichen Aufklärung. Wie auch immer diese aussehen mag!!!
Angesichts Ihres Beitrags sollten Sie sich Ihres Bekenntnisses, Fachanwalt für Arbeitsrecht zu sein, schämen. Es sei denn sie verteten ausschliesslich Unternehmen und
nicht Arbeitnehmer.
Ihre Anwürfe gegen die Autorin sind ausreichend bewertet. Untauglich, die Aussagekraft
des Artikels auch nur anzukratzen.
Ich habe es immer gewusst, diese Bundesrepublik brauchte die Stasi eigentlich nur als
Lehrmeister. Was da mittlerweile an Dreck hochkommt spottet jeder Beschreibung. Da
trägt jeder zusammen, was er grad möchte und tut dann so, als wär das die normalste
Sache der Welt und der Anwalt bescheinigt ihm dann noch ein legitimes Interessen an
Informationen. Natürlich, wenn Arbeitslosigkeit als Druckmittel nicht mehr reicht, muss was
anderes her. Und da wird eben ausgeforscht was das Zeug hält.
Kontrolle? Fehlanzeige.
Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens - ein Schamschürzchen.
Schlaft ruhig weiter den Schlaf der Gerechten.
Mir wird etwas schwindelig, wenn ich versuche Ihrer Argumentation zu folgen:
(I) Sie fordern für Arbeitgeber "umsetzbare, klare Regelungen". Genau dies hat Hertha Däubler-Gmelin in ihrem Beitrag gefordert. Dennoch sind Sie sich nicht zu schade, im ersten Teil Ihres Beitrages schlichtweg unter der Gürtellinie diese Frau anzugreifen. (Scheint mir ein typisch deutsches Problem und verhindert eben zielsicher die geforderten "umsetzbaren, klaren Regelungen". Da habe ich in der Schweiz ganz andere Erfahrungen an sachorientierter Zusammenarbeit verschiedener Interessensgruppen gemacht. Wäre schön, wenn es dies auch in Deutschland mehr geben würde.)
(II) Die Bahn hat nicht nur Kontodaten miteinander abgeglichen, sondern in einigen Fällen auch die Ausspähung von Kontobewegungen veranlasst und mit als Staatsbetrieb mit "Volksgeldern" bezahlt. Lesen Sie in der SZ einfach mal die Artikel dazu nach.
(III): Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sollten Sie wissen, dass ein verdachtsbegründeter Abgleich von Kontodaten die Mitbestimmung des Betriebsrates voraussetzt. Diese wurde jedoch bei der Bahn nicht eingeholt, womit es sich um einen groben Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz handelt. Auch an dieser Stelle zeigten sich damit erhebliche Defizite im Management hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie der sozialen und fachlichen Kompetenz. Nachher dann zu lügen, machte es nicht unbedingt besser. (Es gibt diesbezüglich also schon lange die geforderten "umsetzbaren, klaren Regelungen". Sie verschleiern mit Ihrer Argumentation das Problem und verschieben die Verantwortlichkeiten: Hier haben schlechte Manager einfach willkürlich gegen Gesetze verstoßen und sind übel mit ihren Mitarbeitern umgegangen. Das Problem liegt darin, dass Sie dafür auch noch millionenschwere Abfindungen erhalten, obwohl sie eigentlich dafür bestraft gehören.)
Frau Däubler-Gmelin und mehr noch ihr Mann, Herr Däubler, sind seit ewigen Zeiten Meinungsführer auf der linken Seite des Arbeitsrechts. Man kann ja mit dem Artikel auch bequem Werbung für das Buch des Mannes machen...
Leider ist der Artikel nicht wirklich überzeugend. Ein Beispiel:
"Damit nicht genug: Auch Konten von Mitarbeitern werden ausgespäht, angeblich um Korruption vorzubeugen. Mittlerweile geht bei Banken die nervöse Frage um, wie solch geschützte Kundendaten überhaupt abgezogen werden konnten - schließlich gibt es ja nur zwei Wege, und beide sind illegal: Entweder wurden Bankmitarbeiter bestochen oder Spione installiert."
Die Bahn hat - meines Wissens nach - nur geprüft, ob Mitarbeiter dasselbe Konto haben wie Lieferanten und Auftragnehmer der Bahn. Beide Kontodaten hatte man ohnehin - in einem Fall wegen der Gehaltszahlun, im anderen wegen der Rechnung. Wieso ein solcher Abgleich ein "Ausspähen" von Konten ist, erschließt sich mir nicht.
Auch verstehe ich nicht, warum die gute Frau Däubler-Gmelin als Justizministerin keine Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorangebracht hat. Auf der Agenda steht das Thema seit mindestens zwanzig Jahre.
Da es aber keine wirklich passenden Regelungen gibt, gibt es nur ein völliges Wirrwarr aus verstreuten gesetzlichen Regelungen (z.B. § 3 Abs. 9 BDSG) und jede Menger höchst unterschiedlicher Rechtsprechung, die eher auf dem gummihaften "allgemeinen Persönlichkeitsrecht" basiert als auf nachvollziehbaren Kriterien.
In diesem Chaos können sich auch wohlmeinende Arbeitgeber verfangen. So soll nach § 84 Abs. 2 SGB IX der Arbeitgeber bei länger kranken Mitarbeitern ein "betriebliches Eingliederungsmanagement" durchführen, um Betrieb und Mitarbeiter vor arbeitsbedingten und mit der Arbeit zusammenhängenden gesundheitlichen Schäden zu schützen. Zuwiderhandlungen werden mit Nachteilen bei einer krankheitsbedingten Kündigung bestraft.
Aber die Frage: Was haben Sie denn eigentlich? soll der Arbeitgeber nicht stellen dürfen.
Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht und ich kann nur sagen, so lange es für Arbeitgeber keine umsetzbaren, klaren Regelungen gibt, kann man kaum jemandem Vorwürfe machen. Der Arbeitgeber hat in vielen Fällen ein ganz legitimes Interesse an Informationen.
Kann Ihnen nur zustimmen. In Anbetracht der Kaskade an Sicherheits- und Überwachungsgesetzen insbesondere seit dem 11.09.2001, zeigt sich, dass der Staat um ein vielfaches weiter geht als Unternehmen das je könnten.
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