Cum-Cum-Geschäfte:Regierung stoppt Dividenden-Trick

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Ein neues Gesetz soll Cum-Cum-Geschäfte mit Aktien, bei denen der Staat um Steuern geprellt wird, rückwirkend untersagen.

Von Guido BOhsem, Berlin

Unsaubere Aktiengeschäfte um den Tag der Dividendenausschüttung sind inzwischen unter dem Namen Cum-Ex-Deals berüchtigt geworden. Bis 2012 prellten die Banken den Staat mit dem Steuertrick beim Handel von Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividende um Milliarden. Vergangene Woche setzte sich im Bundestag ein Untersuchungsausschuss zusammen, um die Vorgänge aufzuklären.

Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will nun gegen ein ähnliches Geschäft vorgehen, das ebenfalls mit der steuerlichen Handhabung von Dividenden spielt und einzig und alleine zum Ziel hat, den Staat um seine Steuern zu prellen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf für eine Reform der Investmentbesteuerung und damit ein Ende der sogenannten Cum-Cum-Geschäfte.

Dabei werden die auf Dividenden fälligen Steuern vermieden, in dem die in Frage kommenden Aktien kurz vor der Auszahlung der Dividende auf eine andere Person übertragen wird. Das geschieht durch einen Verkauf und einen anschließenden Rückkauf oder durch eine Wertpapierleihe, bei der die Aktie gegen Gebühr vorübergehend den Besitzer wechselt. Der Trick dabei ist die Ausgestaltung des Geschäfts in der Steuer.

Zwar muss der Käufer der Aktien Steuern auf die Dividenden zahlen. Er kann aber gleichzeitig Verluste geltend machen, die entstehen, wenn er die nach der Ausschüttung im Kurs gesunkenen Papiere später wieder verkauft. Auch die Gebühren für die Anleihe kann er geltend machen. Im Ergebnis geht die Steuer gegen Null. Die Ersparnis teilen sich dann die Geschäftspartner.

Um diesen Trick zu verhindern, wollen Schäubles Experten nun eine Mindestzeit festlegen, in der eine Aktie gehalten wird, deren Dividende bei der Kapitalertragsteuer angerechnet werden kann, heißt es im Gesetzentwurf. Damit Anleger mit geringen Aktienbeständen von der Regelung nicht getroffen werden, will die Bundesregierung eine Mindestgrenze einführen. Das heißt, die Regelung soll nur für Dividenden aus inländischen Aktien gelten, die höher als 20 000 Euro im Jahr liegen.

Das Ministerium verwies darauf, dass ähnliche Regelungen in anderen Staaten existierten, wie in Australien oder den USA. Anders als die anderen Teile des Investmentgesetzes, soll die Regelung gegen die Cum-Cum-Geschäfte früher in Kraft treten als der Rest der Reform - und zwar rückwirkend zum Jahresanfang 2016. Ziel der Regierung ist es, die Cum-Cum-Deals schon in der diesjährigen Dividendensaison zu verhindern.

© SZ vom 25.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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