Betriebliche Altersvorsorge:Unter verschärfter Beobachtung

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Die Pensionskassen leiden unter den niedrigen Zinsen, stärker noch als die Lebensversicherer. Die Finanzaufsicht Bafin sieht das mit Sorge und geht auf Manndeckung.

Von Friederike Krieger, Frankfurt

Nicht nur Lebensversicherer leiden unter den anhaltend niedrigen Zinsen. Die Finanzaufsicht Bafin sieht auch Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Gefahr. "Möglicherweise können bald einzelne Pensionskassen nicht mehr aus eigener Kraft ihre Leistungen in voller Höhe erbringen", warnte Versicherungsaufseher Frank Grund bei der Jahrespressekonferenz der Behörde. Von den rund 140 Pensionskassen unter Bundesaufsicht befänden sich aktuell mehr als eine Handvoll in sogenannter Manndeckung durch die Bafin, also unter verschärfter Beobachtung. Während die Bafin den 84 von ihr überwachten Lebensversicherern kurz- bis mittelfristig "ausreichendes Stehvermögen" bescheinigt, ist sie bei den Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge nicht so optimistisch. Die Pensionskassen spielen mit Deckungsmitteln von 135 Milliarden Euro eine größere Rolle als Pensionsfonds mit 30 Milliarden Euro.

Die Pensionskassen litten zum Teil noch stärker als Lebensversicherer unter den Niedrigzinsen, erklärte Grund. Sie hätten zwar bereits begonnen, gegenzusteuern und zusätzliche Rückstellungen gebildet. "Der durchschnittliche Rechnungszins liegt aber immer noch bei 3,28 Prozent, und die lassen sich in diesen Tagen nur schwer stemmen", sagte er. Mit sicheren Bundesanleihen lassen sich solche Renditen längst nicht mehr erwirtschaften.

Deutschland ist mit dem Problem nicht allein. Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hat Anfang 2016 die Betriebsrenten in 17 EU-Ländern einem Stresstest unterzogen und Milliardenlöcher gefunden. In den Niederlanden ist es bereits zu Leistungskürzungen gekommen. Die Gefahr besteht in Deutschland zunächst nicht. Bei den meisten Pensionskassen und -fonds müssen in letzter Instanz die Arbeitgeber dafür einstehen, dass die Betriebsrentner die zugesagten Leistungen erhalten. Problematisch wird es aber, wenn der Arbeitgeber das nicht kann, weil er insolvent ist. Im Gegensatz zu Pensionsfonds springt bei Pensionskassen nicht der Pensions-Sicherungs-Verein in die Bresche, betonte Grund. Bei Kassen, die als Aktiengesellschaft organisiert sind, kümmere sich aber der Sicherungsfonds Protektor um Bestände insolventer Arbeitgeber. "Sollten all diese Mechanismen nicht mehr greifen, sind aber auch Leistungskürzungen für Versorgungsempfänger möglich", sagte Grund. "Wir versuchen aber, das zu verhindern."

© SZ vom 11.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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