Audi:Beschwerde abgewiesen

Dämpfer für den VW-Konzern: Die Razzia Mitte März, bei der auch eine Anwaltskanzlei durchsucht wurde, war laut Gericht rechtens.

Volkswagen und die Konzerntochter Audi müssen im Streit mit der Staatsanwaltschaft wegen der jüngsten Razzien einen Dämpfer einstecken. Die Beschlagnahme von Dokumenten zum Dieselskandal bei den Autoherstellern wie auch bei deren Anwaltskanzlei Jones Day sei rechtmäßig gewesen, entschied das Amtsgericht München. Eine Justizsprecherin sagte, das Gericht, das die spektakulären Durchsuchungen vom 15. März genehmigt hatte, habe nun auch die Beschwerde von Volkswagen zurückgewiesen.

Die Entscheidung wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft allerdings nun noch einmal vom Landgericht überprüft. "Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung", erklärte ein VW-Sprecher. Der Konzern hatte sich darüber empört, dass die Strafverfolger auch bei den Rechtsanwälten angerückt waren. Sie sollten für VW streng geheime Unterlagen hüten, die sie bei der internen Aufklärung des Skandals gesammelt hatten. Durchsuchungen bei Anwälten sind selten, da sie in vielen Fällen besonders geschützt sind. VW hatte deshalb erklärt: "Die Durchsuchung einer vom Unternehmen beauftragten Rechtsanwaltskanzlei verstößt nach unserer Auffassung klar gegen die in der Strafprozessordnung festgeschriebenen rechtsstaatlichen Grundsätze." Der Konzern werde mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen.

© SZ vom 04.04.2017 / Reuters - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: