Arbeitsrecht:Auch Detektive müssen sich ans Gesetz halten

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Claudia Schuber ist Professorin an der Ruhr-Universität Bochum. Sie beschäftigt sich mit Arbeitsrecht. (Foto: oh)

Was Arbeitgeber dürfen, um Informationen über Mitarbeiter zu sammeln, und was auch für sie verboten ist.

Interview von Uwe Ritzer

Betriebsräte haben prinzipiell einen besonderen Kündigungsschutz, das regelt ein Gesetz seit 1951. In der Praxis führt dies immer wieder zu Konflikten, ebenso wie die Frage, wann Arbeitgeber Detektive im Unternehmen einsetzen dürfen. Wie die rechtlichen Spielregeln sind und was es mit der Unkündbarkeit von Arbeitnehmervertretern auf sich hat, erklärt Claudia Schubert, Professorin für Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Mitglied im Verbandsausschuss des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands.

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