Den meisten Bürgern und Firmen ist es herzlich egal, auf welchem Weg ihnen der Staat das Geld aus der Tasche zieht, ob als Steuer, als Sozialversicherungsbeitrag oder als Gebühr. Der Effekt ist ja der gleiche: Das Geld ist weg und steht für Investitionen, Konsum, Freizeit oder Altersvorsorge nicht mehr zur Verfügung.
Für die Politik dagegen hat diese resignative Gleichgültigkeit von Menschen und Managern einen großen Vorteil, denn so lässt sich leichter verschleiern, dass wieder einmal Geld vom einen in den anderen Topf geschleust werden soll.
Klammheimlich abkassiert
Ein besonders krasses Beispiel für einen solchen Verschiebebahnhof ist der sogenannte Eingliederungsbeitrag, gegen dessen Existenz eine Reihe von Unternehmen mit Unterstützung des Arbeitgeberverbands jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Hinter dem bewusst sperrigen Begriff verbergen sich fünf Milliarden Euro, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) jährlich an den Bundeshaushalt abführen muss.
Offiziell wird das Geld für Programme gegen die Langzeitarbeitslosigkeit ausgegeben, tatsächlich aber dient es der Haushaltssanierung. Dass der Bundesfinanzminister dagegen nichts hat, ist nachvollziehbar. Tatsache aber ist: Gäbe es den Beitrag nicht, könnte der BA-Beitrag von heute 3,3 auf 2,7 Prozent des Bruttolohns sinken. Bürger und Betriebe würden spürbar entlastet, die Lohnnebenkosten, die als Einstellungshemmnis gelten, würden gesenkt.
Wenn die Regierung mehr Geld für den allgemeinen Etat braucht, dann soll sie vor die Steuerzahler treten und das ehrlich sagen, statt klammheimlich bei den Beitragszahlern abzukassieren. Insofern kann man nur hoffen, dass die Verfassungsrichter der Klage der Wirtschaft stattgeben werden.