Alterssicherung:Fiskus hilft Vorsorgesparern

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Die Zulage für die Riester-Rente steigt. Ab 2018 gibt es eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, das sind 21 Euro mehr als bisher. Mehr Geld gibt es künftig auch für die Betriebsrente, das soll sie attraktiver machen.

Von Thomas Öchsner, München

Wer fürs Alter zusätzlich vorsorgt, wird vom Staat künftig stärker unterstützt. Millionen Sparer mit einem Riester-Vertrag erhalten ab 2018 eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. Das sind 21 Euro mehr als die bisher fälligen 154 Euro. Die volle Zulage erhält aber nur, wer den erforderlichen Mindestbeitrag einzahlt.

Auch die betriebliche Altersversorgung ist attraktiver geworden. Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Einzahlungen für die Betriebsrente, werden Geringverdiener mit einem Brutto-Monatseinkommen bis 2200 Euro gefördert. Für zusätzliche Beiträge des Arbeitgebers von mindestens 240 bis 480 Euro im Kalenderjahr gibt es dann einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent. Dies entspricht nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums 72 bis 144 Euro im Kalenderjahr.

Auch die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung wird verbessert: Wird in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung für eine spätere Betriebsrente eingezahlt, sind die Beiträge bis zu einer Grenze von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Das sind 2018 monatlich 520 Euro.

Einen weiteren Vorteil gibt es für Rentner: Von 2018 an wird Einkommen aus einer Riester-Rente oder Betriebsrente bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei einer Erwerbsminderung nicht mehr voll auf die staatliche Hilfsleistung angerechnet. Anrechnungsfrei bleibt dann ein Sockelbetrag von 100 Euro monatlich. "Ist das Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge höher als 100 Euro, werden weitere 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag nicht angerechnet", teilt das Arbeitsministerium mit. Höchstens bleiben damit immerhin 208 Euro anrechnungsfrei.

Für Arbeitnehmer gibt es schlechte und gute Nachrichten: Die reguläre Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand erhöht sich im Zuge der Einführung der Rente mit 67 um einen Monat auf 65 Jahre und sieben Monate. Das gilt für Versicherte, die 1953 geboren wurden und im neuen Jahr 65 werden. Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt von 18,7 auf 18,6 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 3150 Euro im Monat bringt dies laut Rentenversicherung allerdings nur etwa 20 Euro mehr - im Jahr.

Wer zu den Besserverdienern gehört, muss ohnehin mehr Abgaben zahlen: Die Grenze, bis zu der Beiträge für die Rentenkasse fällig sind, steigt im Westen von 6350 auf 6500 Euro, im Osten von 5700 auf 5800 Euro. In der Kranken-und Pflegeversicherung erhöhen sich die Obergrenze für die Erhebung der Beiträge bundesweit von 4350 auf 4425 Euro.

Mehr Geld gibt es für Hartz-IV-Empfänger: Der Regelsatz für einen Alleinstehenden steigt von 409 auf 416 Euro pro Monat. Das Sozialgeld für Kinder unter sechs Jahren steigt um drei auf 240 Euro, zwischen sechs und 13 Jahren um fünf auf 296 Euro, zwischen 14 und 17 Jahren um fünf auf 316 Euro.

© SZ vom 29.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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