@-Symbol als Marke eingetragen:Große Aufregung um ein kleines Zeichen

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Ein kleines Unternehmen ließ sich das @-Symbol als Marke eintragen - und sorgt damit für reichlich Wirbel im Netz. Die Firma will Zigarettenschachteln mit dem @ bedrucken und so Datteln und Kaffee vermarkten. Dürfen die das?

Oliver Hollenstein

Markenrechtlich geschützt, also hinter Schloss und Riegel? Die Geschichte hat weniger Konsequenzen als viele befürchten, sagen Experten. (Foto: dpa)

Marco Richter sagt von sich selbst, er sei ein "junger, dynamischer Unternehmer". Einer "aus der Provinz", der Ideen habe, erfolgreich werden wolle mit seinem Unternehmen. "Aber dass wir so einen Wirbel auslösen, das hätten wir nicht gedacht." Er und seine Partner hätten sich doch nur eine Marke sichern wollen.

Und nun? Als "Knallköppe" werden die Jungunternehmer im Internet bezeichnet, "Geldgier pur!", werfen ihnen Twitter-Nutzer vor, die schon eine "riesige neue Abmahnwelle" auf sich zurollen sehen. Warum? Die Unternehmer erheben Besitzansprüche auf ein Heiligtum der Netzwelt: Sie ließen sich das @ als Markenzeichen eintragen.

Am 23. Oktober veröffentlichten die Mitarbeiter des Deutschen Patent- und Markenamtes unter der Registernummer 302012038338 die neue Marke: Das @, bekannt aus E-Mail-Adressen und von Menschen, die Schlaptop sagen, auch als Klammeraffe bezeichnet, sei künftig das Markenzeichen der Firma @T.E.L.L aus Weinheim. Vorausgesetzt, es erhebe in den nächsten Monaten nicht noch jemand Einspruch. Zwei Tage blieb der Eintrag weitgehend unbemerkt, dann sprang der Protest der Netzwelt an und wütet seither.

Aufgeschreckt durch die blühende Abmahnpraxis im Netz, fragten die Nutzer: Muss man künftig damit rechnen, bei der Verwendung seiner Email-Adresse belangt zu werden? Wieso darf überhaupt jemand ein allgemein verwendetes Zeichen als Marke für sich reklamieren? Und wer will damit Geschäfte machen?

Zunächst, sagt Olaf Sosnitza, Jura-Professor in Würzburg und Experte für Marken- und Patentrecht, sei die Eintragung rechtens. "Sie könnten sich für eine bestimmte Warengruppe auch den Buchstaben A schützen." Der Schutz gelte aber niemals allgemein und umfassend, sondern immer nur für bestimmte Warengruppen: Im Fall der Weinheimer Unternehmer sind das die Warengruppen 34, 25, 29, 30, 32, 33. Heißt konkret: Die Unternehmer wollen das @ als Markenzeichen unter anderem für Zigaretten, Fruchtsäfte, Kaffee, Schuhe, Fleisch, getrocknetes Gemüse verwenden.

In der Konsequenz könnten sie also andere Firmen verklagen, die das @ beispielsweise auf Schuhe drucken. Das wäre kein Einzelfall. Wortmarken sorgen immer mal wieder für Streit: Im Sommer etwa drohte ein T-Shirt-Produzent aus dem Allgäu einem Konkurrenten aus Tirol mit rechtlichen Schritten, weil dieser die geschützte Grußformel "Griaß di" auf seine T-Shirts druckte - woraus das österreichische Fernsehen ORF gleich eine Angelegenheit von nationaler Bedeutung machte. Oder im Frühjahr, als die Deutsche Bahn nach einer Klage eines Konkurrenten das Recht verlor, den Begriff "S-Bahn" exklusiv zu verwenden. Und auch der WDR stritt schon darum, ob der "Tatort" denn nun ein Synonym für den Fundort einer Leiche oder doch eher eine sonntagabendliche Krimiserie ist.

Auch beim @ ist die Sache nicht ganz einfach, sagt Experte Sosnitza. "Man könnte argumentieren, dass dieses Zeichen nicht auf die Herkunft aus einem bestimmten Betrieb hinweist, sondern auf eine bestimmte Form der Kommunikation." Dann sei es nicht schützenswert. Und auch bei konkreten Abmahnungen müsste die Firma nachweisen, dass das Zeichen nicht nur als Dekoration, sondern als Marke verwendet werde.

Die drei Weinheimer Unternehmer bestreiten, dass sie überhaupt Abmahnungen planen. "Ursprünglich war es unsere Idee, Zigaretten zu verkaufen", sagt Gründer Richter. "Wir haben gedacht, da sei es doch ganz nett für den Wiedererkennungswert, das @ darauf zu drucken." Und weil die Idee so gut sei, hätten sie dann überlegt, dass noch weitere Produkte unter der Marke verkauft werden sollen, wenn der Shop dann bald starte. Und was? "Alles mögliche, wo wir in den vergangenen Jahren Kontakte aufgebaut haben." Zum Beispiel? "Datteln aus Saudi-Arabien und Kaffee aus Kenia."

© SZ vom 03.11.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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