Fällt der Internetanschluss aus, müssen Provider ihren Kunden Schadenersatz zahlen - als Ausgleich für die Einbuße an Lebensqualität. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Nutzer, dessen DSL-Anschluss mehrere Wochen lahmgelegt war.
Kreis Füstenfeldbruck
:Gemeinsam zum schnellen Internet
Ein Gutachter empfiehlt den Gemeinden im Kreis, beim Bau eines Glasfaserkabelnetzes für das schnelle Internet zusammenzuarbeiten. Doch viele haben bereits eigene Pläne.
BGH-Urteil zu Internet-Verträgen
:Umzug vergeht, DSL-Vertrag besteht
Ein Umzug ist kein ausreichender Grund, seinen DSL-Anschluss vorzeitig zu kündigen. Im Gegenteil: Der Vertrag gilt selbst dann, wenn er eigentlich unnütz ist.
Service: DSL-Anschluss
:Der lange Weg ins schnelle Netz
Telefongesellschaften werben mit vermeintlich schnellen und günstigen Internetanschlüssen. Doch einige Angebote haben Tücken.