Tennis:Millionenklage

Lesezeit: 2 min

Im Schuldenstreit mit Boris Becker legt dessen Geldgeber Hans-Dieter Cleven Berufung vor einem Schweizer Gericht ein. Die Richter im ersten Verfahren hatten explizit darauf hingewiesen, wie er seine Forderung durchsetzen könnte.

Von René Hofmann und Klaus Ott, München

Die juristische Auseinandersetzung zwischen Boris Becker und seinem einstigen Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven geht in die nächste Runde. Cleven, 74, kündigte am Donnerstag an, beim Obergericht des Kantons Zug Berufung gegen eine Entscheidung einzulegen, die am 26. Juni ergangen war. Damals hatte die erste Instanz festgestellt, dass Becker Schulden in Höhe von 41 774 236,65 Schweizer Franken - umgerechnet rund 37,92 Millionen Euro - bei Cleven hat, diese aktuell aber nicht zurückzahlen muss, weil die Darlehen bisher nicht eindeutig gekündigt wurden. Cleven sieht das anders. Durch die Berufung wird das Urteil nicht rechtskräftig und Cleven muss Becker vorläufig keine Prozessentschädigung bezahlen; diese hatte das Gericht auf 89 667 Franken (rund 81 500 Euro) beziffert.

Cleven hatte Becker seit Dezember 2001 immer wieder Geld geliehen. Zunächst borgte sich Becker 1,25 Millionen Euro, verzinst zu fünf Prozent. Bis Ende 2003 sollten diese ursprünglich zurückgezahlt werden. Als Sicherheiten dienten "verschiedene Vermögenswerte", so ist es in den Gerichtsakten vermerkt. Statt zu schrumpfen, stiegen die Schulden aber rapide. Ende 2003 beliefen sie sich bereits auf gut sechs Millionen Euro.

Ab August 2008 - die Schulden waren inzwischen auf mehr als 20 Millionen Euro gewachsen - überschrieb Becker Cleven laut Akten "alle privaten Vermögenswerte" als Sicherheiten. Zur Tilgung wurde vereinbart: Sollten die Schulden bis Ende 2011 nicht bis auf zehn Millionen Franken getilgt sein, hätte Cleven das Recht, die Sicherheiten zu verwerten. Trotz dieser eindeutigen Regelung aber ließ Cleven die Schulden weiter wachsen. Nachdem Becker Anfang Dezember 2014 einem neuerlichen Tilgungsplan zugestimmt, bis zum 31. Dezember eine erste Rate in Höhe von 750 000 Franken (623 000 Euro) aber nicht überwiesen hatte, reichte Cleven am 2. September 2015 Klage ein.

Aus formalen Gründen wurde diese vom Kantonsgericht in Zug am 26. Juni 2017 zurückgewiesen. Allerdings weisen die drei Richter in ihrer Begründung darauf hin, wie Cleven seine Forderung schnell und eindeutig fällig stellen kann. Sie zitieren Artikel 318 des Schweizerischen Obligationenrechtes: "Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung weder ein bestimmter Termin, noch eine Kündigungsfrist, noch der Verfall auf beliebige Aufforderung hin vereinbart wurde, ist innerhalb sechs Wochen von der ersten Aufforderung an zurückzubezahlen."

Mit einer neuen Kündigung könnte Cleven Becker wohl schnell in große Bedrängnis bringen. Auf diese Option verzichtet Cleven offenbar deshalb, weil er sonst die Gerichtskosten und Beckers Anwaltskosten zahlen müsste. Unabhängig von dem Prozess in der Schweiz will Cleven seine Forderungen auch in London anmelden. Dort läuft ein Insolvenzverfahren gegen Becker, das die Privatbank Arbuthnot Latham & Co. angestrengt hat.

© SZ vom 14.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: