Sportpolitik:Wettbetrügern drohen bis zu fünf Jahre Haft

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Das Bundeskabinett verabschiedet im Kampf gegen die Manipulation im Sport einen wegweisenden Gesetzesentwurf: Sowohl für Profis wie für Amateure ändern sich die Spielregeln.

Von Claudio Catuogno, Berlin/München

Das Anti-Doping- Gesetz war nur der Anfang - nun nimmt die Politik auch die Sportwettbetrüger ins Visier: Bis zu fünf Jahre Haft drohen in Zukunft Sportlern, Trainern, Schiedsrichtern und Funktionären, wenn sie Wett- bewerbe verschieben, etwa um sich am Wettmarkt zu bereichern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundes- kabinett am Mittwoch verabschiedet. "Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf zeigen wir Betrug und Manipulation im Sport die rote Karte", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas. Passend dazu ließ sich der SPD-Politiker auf dem Fußballplatz des FC Hansa 07 in der Berliner Wrangelstraße mit einer mächtigen roten Karte ablichten.

Große Koalition: Maas (SPD) und de Maizìere (CDU) sind sich einig

Der Sport habe "eine riesige gesellschaftliche Bedeutung", sagte Maas, "Sportwettbetrug und die Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe beeinträchtigen seine Integrität und gefährden ihn damit in seiner gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Relevanz". Ähnlich äußerte sich auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU): "Sport hilft Menschen, Werte wie Selbstdisziplin, Ehrgeiz und Fairness zu entwickeln, und ist daher für unsere Gesellschaft und ein vernünftiges Miteinander von großer Bedeutung", sagte er. "Spiel- und Wettmanipulation, Doping und Korruption untergraben diese Werte." Die bisherige Rechtslage habe Spiel- und Wettmanipulationen "nur unzureichend erfasst. Das werden wir nun mit den neu zu schaffenden Straftatbeständen ändern". Nach dem Anti-Doping-Gesetz, das in Deutschland Anfang 2016 in Kraft trat, sei dies "ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Sport", so de Maizière.

Neben Gefängnisstrafen zwischen drei und fünf Jahren sind auch Geldbußen vorgesehen. Außerdem ist neu, dass die Ermittlungsbehörden in bestimmten Fällen auf Telefonüberwachung zurückgreifen können. Um zu verhindern, dass auf Staatsanwaltschaften und Gerichte eine Flut von Verfahren zurollen, und auch um Millionen von Amateursportlern nicht zu kriminalisieren, sind für Freizeit- und Profisport unterschiedliche Straftatbestände vorgesehen. Sofern keine Wetten im Spiel sind, gelten die neuen Regeln nicht für Amateursportler. Immer dann, wenn Sportwetten mit einer Manipulation oder einem Manipulationsversuch verbunden sind, findet das Strafrecht allerdings Anwendung. Soll heißen: Sportwettbetrug wird unabhängig davon unter Strafe gestellt, ob er in der Bundesliga oder in der Kreisklasse stattfindet. Bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter gelten die verschärften Regeln auch unabhängig von der Frage, ob Wettgewinne erzielt oder angestrebt werden. Schließlich haben im Profibereich auch Auf- oder Abstieg oder die Qualifikation für internationale Wettbewerbe enorme wirtschaftliche Folgen. Wer hier betrügt und Sportlern oder Vereinen dadurch Vermögensschäden zufügt, soll ebenfalls belangt werden.

Vertreter des Sports begrüßen die Initiative. "Das Anti-Doping-Gesetz hat bereits wenige Monate nach seiner Einführung gezeigt, dass mit den Mitteln des Strafrechts erfolgreich gegen Betrug im Sport vorgegangen werden kann", sagte Rainer Koch, der Interimspräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Nun würden weitere Strafbarkeitslücken geschlossen. "Nur so kann der Kampf gegen die weltweite Bedrohung durch die Wettmafia erfolgreich gestaltet werden." Auch Bundesliga-Chef Christian Seifert betonte, "der Kampf gegen die wachsende Bedrohung durch organisierte Kriminalität im globalen Maßstab" erfordere "unbedingt den Einsatz des Strafrechts". Gleichzeitig werde der Profifußball auch weiterhin "die in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen".

Der Deutsche Richterbund hingegen hat die neuen Straftatbestände schon mehrfach kritisiert. "Die mit der geplanten Einführung verbundene Mehrbelastung der Justiz ist nicht zu rechtfertigen", hieß es von den Richtern. Für seine Integrität müsse der Sport selbst sorgen, "sie kann nicht durch den Gesetzgeber als existent postuliert und durch Strafverfolgung gesichert werden".

© SZ vom 07.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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