Tennisspielerin Eugenie Bouchard:Ins Schlittern geraten

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Verletzte sich in der Umkleide: Eugenie Bouchard (Foto: AP)

Eugenie Bouchard rutscht in der Umkleide aus und erleidet eine Gehirnerschütterung. Dumm gelaufen? Wie die Tennisspielerin nun sogar Profit aus dem Missgeschick schlagen könnte.

Glosse von Claudio Catuogno

Zum Glück hatte Eugenie Bouchard nicht auch noch einen dieser gefährlichen Kaffeebecher in der Hand, als sie nach einem späten Einsatz im Mixed bei den diesjährigen US Open im bereits dunklen Spielertrakt eine Tür öffnete, einen Behandlungsraum betrat . . . und sich plötzlich auf dem Fußboden wiederfand. Kaum auszumalen, sie hätte sich auch noch heiße Flüssigkeit über ihren wertvollen Tennisprofikörper geschüttet - das Missgeschick wäre dazu geeignet gewesen, den amerikanischen Tennisverband USTA in den Ruin zu treiben. Wie viel Schadenersatz steht einem zu, wenn man in den USA erst ein heißes Getränk bestellt und sich dann wundert, dass es heiß ist? 2,7 Millionen Dollar!

Ja, den Fall kennt jeder: die damals 80 Jahre alte Stella Liebeck vs. McDonald's, ein (wie üblich) viel zu heiß gebrühtes Heißgetränk, das zu Verbrennungen dritten Grades an den Oberschenkeln führte, weil Mrs. Liebeck den Becher beim Ausparken ja zwischen die Knie klemmen musste, um beide Hände am Steuer zu haben. Und selbst wenn die Summe später auf 640 000 Dollar reduziert wurde: ganz schön viel Geld für ganz schön viel Blödheit!

In den USA gibt es Preise für Dreistigkeit

1992 war das, seitdem wird in den USA die jeweils skurrilste Klage des Jahres mit dem "Stella Award" ausgezeichnet. Und nun bewirbt sich also auch die Kanadierin Bouchard, 21, Wimbledon-Finalistin von 2014, um den Titel: Am United States District Court for the Eastern District of New York hat sie gerade Klage eingereicht gegen die USTA. Dem Veranstalter sei es zuzuschreiben, dass sie an jenem 4. September auf einer "glatten, fremdartigen und gefährlichen Substanz" ins Schlittern geriet und sich bei dem Sturz eine Gehirnerschütterung zuzog, deren Folgen ihr bis heute zusetzen.

Wie viele Millionen Schadenersatz Bouchard erstreiten will, ist noch unklar. Klar ist, dass sie nicht ausreichend davor gewarnt wurde, dass der Boden gerade mit einem glatten, fremdartigen und gefährlichen Reinigungsmittel geputzt worden war - jedenfalls ist das klar für Bouchards Anwalt Benedict Morelli: "Sie hätten die Türe abschließen müssen, aber sie haben es nicht getan."

Wie auch immer der Fall ausgeht, den "Stella Award" dürfte Bouchard damit kaum gewinnen. So eine Gehirnerschütterung ist ja nichts etwa gegen die Leiden des Rentners Ernie Chambers, der sich von Gott bedroht sah und ihn daher verklagen wollte. Der Fall wurde nicht zugelassen, vom Beklagten sei keine Adresse bekannt, beschied ein Gericht in Nebraska. Immerhin dieses Problem stellt sich Eugenie Bouchard nicht. Die USTA residiert in der 70 West Red Oak Lane, White Plains, 10604 New York.

© SZ vom 16.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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