Anti-Doping-Gesetz:Durchbrecht die Schweigebündnisse

Anti-Doping-Labore können nur ein Anfang sein - der Staat braucht weitere Mittel gegen den Betrug. (Foto: AFP)

Der neue Gesetzentwurf zur Dopingbekämpfung umfasst wichtige Aspekte - inklusive Haftstrafen für überführte Sportler. Doch die Betrügerwelt der Athleten ist ein mafiöser Zirkel, gegen den die Justiz nur mit tiefergreifenden Bestimmungen ankommt.

Ein Kommentar von Johannes Aumüller

Entwicklungsland Deutschland - in manchen Beziehungen trifft das zu. Zum Beispiel, wenn es um die Bekämpfung von Doping im Spitzensport geht. In vielen Nationen Europas kümmert sich der Staat intensiv um die Auswüchse in der Spritz- und Schluckgemeinde, hierzulande kaum. Der Sport hat sich stets dagegen gewehrt.

Trotz eines eklatanten Widerspruchs zu seinen Statistiken, laut denen nur wenige Promille aller Dopingtests positiv sind. Tatsächlich aber brüsten sich Athleten regelmäßig damit, wie sie trotz Mittel im Körper Kontrollen überwanden; und in anonymen Umfragen bekennt sich ein beklemmend hoher Sportleranteil zum Doping.

ExklusivEntwurf für Anti-Doping-Gesetz
:Haftstrafen gegen Doping im Spitzensport

Wer betrügt, muss bis zu drei Jahre ins Gefängnis: Die Minister de Maizière und Maas haben sich auf den Entwurf für ein neues Anti-Doping-Gesetz geeinigt. Athleten, die mit verbotenen Substanzen ihre Leistung steigern, müssen in Zukunft mit drastischen Strafen rechnen. Auch der Erwerb der Stoffe wird geahndet.

Von Robert Roßmann

Justizarbeit ist hier also viel sinnvoller als die Selbstkontrolle des im Interessenkonflikt gefangenen Sports. Von 2015 an soll es auch in Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz geben.

Das ist zu begrüßen, und der Entwurf dazu umfasst viele wichtige Aspekte - inklusive Haftstrafen für überführte Sportler. Doch die Dopingwelt des Sports ist ein mafiöser Zirkel, der vor allem von eisernen Schweigebündnissen lebt.

Wer die durchbrechen will, braucht Leute, die reden, die auspacken. Deshalb betonen Szenekenner die Bedeutung von Kronzeugenregelungen oder der Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn solche Elemente am Ende des Verfahrens nicht nutzbar sind, darf der Jubel über das Anti-Doping-Gesetz nicht zu groß ausfallen.

© SZ vom 11.11.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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