Anti-Doping-Gesetz:Athleten planen Klage

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Zehn deutsche Sportler wollen insbesondere gegen die Strafbarkeit von Dopingmittelbesitz vorgehen. Sporttaschen seien nicht ständig überwachbar, befürchtet werden Sabotageakte. Juristen zweifeln am Klageerfolg.

Die Wut deutscher Top-Athleten gegen das neue Anti-Doping-Gesetz wächst. Diskuswerferin Nadine Müller und eine Gruppe von mindestens zehn Leichtathleten wollen Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Zuvor hatten bereits Diskus-Olympiasieger Robert Harting, die frühere Hammerwurf-Weltmeisterin Betty Heidler und Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein ihren Widerstand angekündigt.

"Das Gesetz wurde beschlossen, ohne dass auf die Sorgen der Sportler eingegangen wurde. Am Ende sind wir Sportler doch wieder die Dummen", sagte die WM-Dritte Müller. Stein des Anstoßes ist für die 30 Jahre alte Spitzenathletin aus Halle der Punkt der "Besitzstrafbarkeit" von Dopingmitteln in dem neuen Gesetz, das zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten war.

"Wer mir etwas Böses will, kann das nun tun und unerlaubte Mittel in meine Sporttasche legen", klagte Müller. Schon der Fund einer Pille oder einer Tablette hätte strafrechtliche Konsequenzen. "Und ich kann meine Sporttasche nicht den ganzen Tag beaufsichtigen", sagte Müller. Die Top-Athletin argumentiert ähnlich wie zuvor Harting, der sich vom Sportrechtsexperten Michael Lehner vertreten lässt. "Ich hatte bislang keinen Kontakt zu Nadine Müller", sagte Lehner. Müller kündigte jedoch an, dass man in der Sache den Kontakt zu Harting und Co. noch suchen werde, "um mit geballter Kraft" gegen das Gesetz vorzugehen.

"Ich räume der Klage beim Bundesverfassungsgericht keine große Chance ein", erklärte indes Präsident Clemens Prokop vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV). Die Athleten müssten in nächster Instanz erklären, dass sie in ihrem persönlichen Recht verletzt worden seien und quasi das Recht hätten, Dopingmittel zu besitzen. Dies aber verbiete schon die Sportgerichtsbarkeit mit Wada- und Nada-Code.

Die Gegner sind jedoch optimistisch. "Wir sind eine große Gruppe von Athleten, die vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will", sagte Lehner. Das Gesetz habe in mehreren Punkten problematische Stellen. "Das betrifft die Eckpunkte Datenschutz, Besitzstrafbarkeit und Schiedsgericht", so der Jurist.

Bei der langjährigen Debatte um das neue Gesetz hatte es insbesondere beim Punkt der Besitzstrafbarkeit bis zuletzt Streit zwischen den Parteien der Koalition gegeben. Die Union hatte schließlich noch einige Entschärfungen bewirkt. Dem Sportler muss nachgewiesen werden, dass der Besitz verbotener Mittel auch der Dopingabsicht diente. Zudem fand das Prinzip der "tätigen Reue" Berücksichtigung. Sollte ein Athlet nach Beschaffung von Dopingmitteln ein schlechtes Gewissen bekommen und die ungenutzten Präparate zurückgeben, bleibt dies ungesühnt.

© SZ vom 28.01.2016 / sid - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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