DEBATTE@SZ:"Auf dem rechten Auge blind"

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Das Ortseingangsschild von Hoyerswerda, Sachsen. Hier wurde im Oktober 2012 ein Paar von Rechtsextremisten massiv bedroht und beleidigt. Das Gericht setzte die Strafen bis auf einen Fall zur Bewährung aus. (Foto: dpa)

Die Bewährungsstrafen für Neonazis in Hoyerswerda haben in den Internetforen der SZ eine Debatte ausgelöst:

"Es hätte ein Exempel statuiert werden müssen! Gerade für den Brennpunkt Hoyerswerda. Ich bin maßlos enttäuscht von der Justiz." (Syliva Fallon Shepard auf Facebook)

"Unter zwei Jahren soll ja auch eine Strafe regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt werden. Das mag manchem nicht passen, aber glücklicherweise haben wir hier keine politische Justiz, die Strafen nach Gesinnung verteilt." (Andreas Janke auf Facebook)

"Paragraf 56 Abs. 3 Strafgesetzbuch: Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet. Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann könnte ja jetzt beweisen, dass er doch nicht auf dem rechten Auge blind ist." (Peter Osten auf Süddeutsche.de)

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Barack Obamas Rede zur Lage der Nation wird ebenfalls häufig kommentiert:

"Ein Satz hat mich nachdenklich gemacht: Obama will den Mindestlohn von sieben auf zehn Dollar erhöhen, die Republikaner verhindern dies, wie auch Gesundheitsreform und alles andere, was für das Volk zuträglich wäre. Ich frage mich, warum ein normaler Amerikaner überhaupt diese Partei wählen kann? Das ist doch, als würde man sich in den eigenen Fuß schießen." (TuMas auf Süddeutsche.de)

"Die Rede war eine gute Einleitung für die Midterm-election im Herbst. Die Republikaner bekommen Zuckerbrot und Peitsche, wobei ich Letzteres vorziehen würde, aber gut, die disqualifizieren sich schon von alleine. Deren Senatoren treten reiheweise zurück. Bald ist 2016, und vielleicht wird dann wieder ein Republikaner Präsident, und dann reden wir noch mal, wer der schlechteste Präsident ever war/ist..." (Colin Truckenbrodt auf Facebook)

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© SZ vom 30.01.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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