Zuwendungen:Nur nicht übertreiben

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Unternehmen wollen mit Geld Einfluss nehmen auf politische Entscheidungen. Es gibt strengere Vorschriften als früher - aber auch Schlupflöcher.

Von Klaus Ott

Meist bleiben sie im Dunkeln, die Geldgeber der politischen Parteien. Zumindest jene, die Spenden überweisen und nicht mehr als 10 000 Euro im Jahr zahlen. Erst von dieser Größenordnung an müssen Gaben an die Parteien in deren Rechenschaftsberichten veröffentlicht werden. Was dazu führt, dass beispielsweise von den knapp 20 Millionen Euro, welche die CDU im Jahr 2015 an Spenden eingenommen hat, nur der weitaus geringere Teil öffentlich nachvollziehbar ist. Bei der Konkurrenz der Christlich Demokratischen Union sieht das in der Regel ähnlich aus. Das Parteiengesetz, das von den Parteien über deren Fraktionen im Bundestag gewissermaßen selbst beschlossen wird, ist bei den Spenden sehr großzügig. Und selbst da gibt es noch Schlupflöcher, die noch weniger Transparenz erlauben. Das größte Schlupfloch lautet: Stückelung.

Schlupfloch Stückelung: Wer heimlich viel geben will, teilt das Geld auf

Will jemand viel geben und seine Zahlungen an eine Partei geheim halten, etwa um eine Entscheidung zu beeinflussen, dann muss er die Spende nur aufteilen. Auf seine Familienmitglieder, auf Mitarbeiter, auf verschiedene Firmen. Und schon erfährt die Öffentlichkeit nichts davon. Einer der derzeit bekanntesten und pikantesten Fälle dieser Art spielt in Regensburg. Dort steht von September an der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) vor Gericht, zusammen mit einem Bauunternehmer und weiteren Angeklagten. Die Vorwürfe lauten Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung in 24 Fällen, zudem geht es um Verstöße gegen das Parteiengesetz. Der Prozess dreht sich um die Frage, ob Wolbergs den Bauunternehmer im Gegenzug für hohe Parteispenden begünstigt hat. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.

Ein anderer Unternehmer aus der Immobilienbranche in Ostbayern hat Verfehlungen zugegeben und mehrere 100 000 Euro Strafe gezahlt. Die Staatsanwaltschaft hielt ihm Spenden in Höhe von 160 200 Euro an einen Regensburger SPD-Ortsverein vor, schön verteilt auf diverse Firmen und Personen. Mal 2500 Euro, mal 5000 Euro. Immer so, dass alles geheim blieb. Auf diese Weise habe sich der Unternehmer die Unterstützung des dritten Bürgermeisters und späteren Oberbürgermeisters Wolbergs für ein Bauvorhaben sichern wollen. Die Stückelung habe dazu gedient, das wahre Ausmaß der Geldflüsse und eine damit verbundene Einflussnahme zu verbergen, befand das Regensburger Amtsgericht. Wolbergs seinerseits weist alle Vorwürfe gegen ihn zurück.

Doch nicht immer sind Stückelungen gleich ein Fall für die Justiz. Paul Gauselmann, Hersteller und Betreiber von Spielautomaten, hatte über Jahre hinweg leitende Angestellten gebeten, ihm "im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Ihres Interesses" Parteispenden zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise flossen insgesamt hohe Beträge an gleich mehrere Parteien, ohne dass dies bekannt wurde. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld sah darin aber keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Der Spielraum der Ermittler ist groß. Bei den Parteien und deren Geldgebern ist das nicht anders. Die Vereinigung Lobbycontrol, die für mehr Transparenz sorgen will, hat am Beispiel des Jahres 2014 mal ausgerechnet, dass damals 76 Prozent der Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden anonym geblieben seien.

© SZ vom 23.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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